Mittwoch, 27. April 2022

Schriftliche Anfrage betreffend Proberäume für Fasnachts-Cliquen, Guggen, Vereine und Plätze für Wagencliquen

Die Situation rund um die Pandemie wirkte sich in den vergangenen zwei Jahren auch auf Vereine und Fasnachtscliquen aus. Nach zweimaliger Absage konnte 2022 die Fasnacht wieder stattfinden und es zeigte sich, dass das Brauchtum nach wie vor einen grossen Teil der Bevölkerung und viele Gäste begeistert. Aus gutem Grund wurde die Basler Fasnacht im Jahr 2017 auf die repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit der UNESCO aufgenommen. Um sich jeweils entsprechend auf die 'drey scheenschte Dääg' vorzubereiten, benötigen die Cliquen und Vereine Räumlichkeiten für musikalische Übungsstunden und zur Vorbereitung von Larven, Laternen, Requisiten und Wagen.

Es wird immer wieder beanstandet, dass in unserer Stadt ein Mangel an Räumen zu zahlbaren Preisen besteht. Insbesondere ist es schwierig Räumlichkeiten zum Bemalen der grossen Laternen und für den Wagenbau bzw. die Lagerung der Wagen zu finden, zumal dies Plätze sein sollten, wo auch im Winter daran gearbeitet werden kann. Für die Letztgenannten besteht zudem das Problem, dass die Einfahrts-Tore genügend gross sein müssen, um mit einem massiveren Aufbau ein- und ausfahren zu können und die Vehikel sicher abstellen zu können - idealerweise im Erdgeschoss. Durch private Initiativen konnte die Situation in einzelnen Jahren punktuell entschärft werden, doch können diese Projekte nur punktuell und mit hohem Risiko für die Initianten umgesetzt werden.

 

Der Kanton verfügt über zahlreiche Liegenschaften, welche durch Immobilien Basel-Stadt (IBS) bewirtschaftet werden. Basel-Stadt ist auch in zahlreiche Arealentwicklungsprojekte involviert. Es ist anzunehmen, dass zahlreiche geeignete freistehende Flächen existieren, welche auch im Sinne von Zwischennutzungen zu 'zahlbaren' Konditionen zur Verfügung gestellt werden könnten. Gerade Büro- und Gewerberäumlichkeiten im Besitz des Kantons oder im Baurecht vergebene Immobilien (bspw. im Hafen Uferstrasse), welche schon jahrelang grösseren Leerstand aufweisen, kämen dafür in Frage. Es würde Sinn machen - solange die Büro- und Gewerberäume nicht definitiv vermietet werden können - diese zu Zwischennutzungstarifen an Cliquen und Vereine zu vermieten.

 

Leerstand von Mietobjekten ist stets ärgerlich im Wissen, dass solche Räume teils sehr wohl einer Nutzung zugeführt werden können. Es soll verhindert werden, dass Cliquen und Vereine in die weitere Agglomeration umziehen müssen, wie dies im Zuge der Neuprojektierung des Lysbüchelareals im St Johann der Fall war. Im weiteren Sinne geht es bei diesem Anliegen um heimische Kulturförderung, die im Interesse der Allgemeinheit liegt.

 

Vor diesem Hintergrund bittet der Unterzeichnende den Regierungsrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:

 

  1. Ist sich der Regierungsrat bewusst, dass es für Fasnachtscliquen, Guggen, Wagencliquen und Vereine zunehmend schwieriger wird, für ihre Proben und Fasnachtsvorbereitungen Räumlichkeiten in genügender Grösse zu finden? Sind bereits Massnahmen angedacht?
     

  2. Gibt es eine Übersicht über grössere Räumlichkeiten, welche diesem Zwecke dienlich wären? Falls nein: Ist der Regierungsrat bereit, eine Evaluation betreffend geeigneter Räumlichkeiten zu machen?
     

  3. IBS bewirtschaftet die Liegenschaften des Kantons und die Kulturabteilung des Präsidialdepartements hat den Überblick über Räumlichkeiten für die kulturelle Nutzung. Ist es denkbar, dass die Evaluation für geeignete Räumlichkeiten in Zusammenarbeit von IBS und Kulturabteilung durchgeführt werden kann?
     

  4. Ist der Regierungsrat bereit, kantonseigene gewerbliche Räume, welche vorübergehend ungenutzt sind und deren Verwendung noch unklar ist, zu tragbaren Konditionen als Zwischennutzung an Fasnachtscliquen und andere Vereine zu vermieten, bis diese einem endgültigen Verwendungszweck zugeführt werden können?
     

  5. Bestehen im Portfolio von IBS aktuell freie Kapazitäten, wie jene an der Uferstrasse 90 im Klybeck, welche für solche Zwecke genutzt werden können? Auch im 'Sharing' denkbar, da Proben jeweils hauptsächlich abends stattfinden.

 

  1. Sind im renovierten Hauptbau der Kaserne Räumlichkeiten verfügbar, welche für musikalische Proben im Sinne der schriftlichen Anfrage geeignet sind?
     

  2. Sind weitere ebenerdige Räumlichkeiten auf der Basis von Zwischennutzungen verfügbar, welche dem Bedarf von Wagencliquen entgegenkommen würden?