Interpellation betreffend Auswirkung von 2 Motionen im Grossen Rat auf den Finanzhaushalt von Riehen
Im Grossen Rat sind derzeit 2 Motionen hängig, die potenziell Auswirkungen auf den Finanz-
haushalt der Gemeinde Riehen hätten: die Motion Luca Urgese und Konsorten betreffend
Einführung eines jährlichen Grossratsbeschlusses über den kantonalen Einkommens-
steuerfuss (Geschäft Nr. 24.5275) sowie die Motion Lorenz Amiet und Konsorten betref-
fend Neues Steuerpaket – Kaufkraft bei der Bevölkerung statt Überschüsse beim Kan-
ton (Geschäft Nr. 24.5276).
In seinen beiden Stellungnahmen verweist der Regierungsrat auf die Konsultation der Ge-
meinden Bettingen und Riehen. Der Gemeinderat Riehen (wie auch der Gemeindert Bettin-
gen) unterstützt bei beiden Motionen die ablehnende Haltung des Regierungsrats und begrün-
det dies mit einer erschwerten langfristigen Investitionsplanung, einer allenfalls notwendigen
jährlichen Anpassung des Steuerfusses (Motion Urgese) sowie spürbaren Steuerausfällen
(Motion Amiet).
Dies regt zur Überlegung an, ob bei beiden Motionen eine Umsetzung möglich ist, welche den
Riehener Bedenken Rechnung trägt; daher meine folgenden Fragen an den Gemeinderat.
Angenommen, die Motion Urgese wird so umgesetzt, dass der kantonale Steuerfuss sich aus-
schliesslich auf die Kantonssteuerquote auswirkt und nicht auf die kantonalen Steuersätze:
1. Trifft es zu, dass eine solche Umsetzung keinerlei Auswirkungen auf die Steuereinnahmen
der Gemeinde Riehen hätte?
2. Trifft es zu, dass bei einer solchen Umsetzung die langfristige Investitionsplanung der Ge-
meinde unberührt bliebe?
Angenommen, als Reaktion auf eine Umsetzung der Motion Amiet reagierte die Gemeinde
Riehen mit einer Erhöhung des Gemeindesteuerfusses um je 3 Prozentpunkte bei der Ein-
kommens- und bei der Vermögenssteuer:
3. Trifft es zu, dass bei einer solchen Umsetzung die Steuereinnahmen der Gemeinde Riehen
ungefähr gleichblieben?
4. Wie würde sich eine solche Umsetzung auf die Gesamtsteuerlast der Steuerpflichtigen
(Kantons- und Gemeindesteuer) auswirken? Bitte die folgenden Berechnungsbeispiele
darstellen:
a. Einzelperson mit einem Einkommen von CHF 100’000.00
b. Ehepaar mit zwei Kindern mit einem Einkommen von CHF 150’000.00
c. Ehepaar ohne Kinder mit einem Vermögen von CHF 1’000’000.00
5. Inwiefern liessen sich die Einnahmeausfälle alternativ auch über eine Anpassung des kan-
tonalen Finanz- und Lastenausgleichs auffangen, falls der Kanton Hand dazu böte?