Motion betreffend Winterdienst auf der Allmend vor privaten Liegenschaften
Diese Woche beschloss der Grosse Rat mit grossem Mehr, dass in Basel ab kommen-
der Wintersaison neu der Staat für den gesamten Winterdienst auf der Allmend – also
auch für die Schneeräumung / das Pfaden auf Trottoirs vor Privatliegenschaften – ver-
antwortlich ist. Somit wird ab Herbst 2025 die Haftung der Basler Liegenschaftseigen-
tümer bei allfälligen Unfällen wegen nicht oder nur ungenügend geräumter/gepfadeter
Trottoirs obsolet.
Auch für Riehen stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage, inwieweit es noch
angebracht ist, die rechtliche Verantwortung inklusive Haftung für den Zustand der All-
mend weiterhin an Private zu delegieren und Nichtbefolgen gar mit Busse oder Haft
zu ahnden. Die entsprechenden Bestimmungen im «Reglement über die Strassenrei-
nigung in der Gemeinde Riehen» (RiE 727.200) vom 22. November 1967 scheinen
objektiv betrachtet ziemlich aus der Zeit gefallen, stammen sie doch aus einer Vergan-
genheit, in welcher weniger Zeit mit Arbeitspendeln verbracht wurde und in der Regel
eine Person pro Familie daheimblieb und den Haushalt besorgte bzw. zu Haus und
Garten schaute.
Die Unterzeichner und Unterzeichnerinnen sind der Ansicht, dass spätestens nach
Basel auch Riehen die Verantwortung für den ganzjährigen Zustand seiner Allmend
übernehmen soll, wobei hier explizit bloss eine untergeordnete Rolle (letztlich definiert
durch Aufwand und Ertrag) spielt, ob der Winterdienst inskünftig von den Werkdiens-
ten ausgeübt wird und/oder entsprechende Aufträge beispielsweise ans lokale Ge-
werbe vergeben werden können.
Daher beantragen die Unterzeichner und Unterzeichnerinnen eine Vorlage des Ge-
meinderats zwecks Übergang der Verantwortung eines angemessenen Winterdiens-
tes auf der gesamten kommunalen Allmend an die Gemeinde (und anschliessender
Anpassung des Reglements RiE 727.200) oder zumindest ersatzloser Streichung der
Überwälzung dieser Pflicht und Haftung auf die privaten Anstösser, Anstösserinnen,
Eigentümer und Eigentümerinnen.