Schriftliche Anfrage betreffend einen kantonalen Solidaritätsfonds für Opferfürsorgerischer Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981

Medienmitteilung

Schriftliche Anfrage betreffend einen kantonalen Solidaritätsfonds für Opferfürsorgerischer Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981

Gemäss Bundesgesetz über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen
vor 1981 (AFZFG, SR 211.223.13; in Kraft seit 1. April 2017) erhalten Opfer von fürsorgerischen
Zwangsmass¬nahmen und Fremdplatzierungen aus dem nationalen Fonds auf bewilligtes Gesuch hin einen
Solidaritätsbeitrag von jeweils CHF 25’000. Dieser nationale Fonds ist geäufnet mit CHF 300 Mio. und wird primär
durch den Bund finanziert. Die Kantone können freiwillige Zuwendungen in den Fonds leisten; gemäss
entsprechender Botschaft (BBl 2016 101) erachtet der Bund eine Beteiligung der Kantone im Umfang eines
Drittels (also von total CHF 100 Mio.) als angemessen; ginge man diesbezüglich von einer rein rechnerischer
Aufteilung zwischen den Kantonen aus (ohne Berücksichtigung der unterschiedlichen Wirtschaftskraft sowie der
Anzahl möglicher betroffener Personen pro Kanton), erschiene demnach eine Beteiligung von rund CHF 3,85
Mio. pro Kanton als angemessen. Der Kanton Basel-Stadt hat sich 2019 – ausgehend von 240 bis am 23.10.2018
eingereichten Gesuchen von Personen mit Wohnsitz im Kanton – mit CHF 2 Mio. am nationalen Fonds beteiligt.
Verschiedene Gemeinwesen haben zwischenzeitlich ergänzende eigene Solidaritätsfonds eingerichtet oder sind
gegenwärtig mit entsprechenden Verfahren beschäftigt (ebenfalls mit Auszahlung von CHF 25’000/Person):
Der Kanton Zürich hat in diesem Frühjahr einen entsprechenden Rahmenkredit von CHF 20 Mio. bewilligt. 1); die
Auszahlungen sollen ab 2026 erfolgen. 2). Bereits seit September 2023 können bei der Stadt Zürich entsprechendeGesuche gestellt werden. 3) Im Kanton Schaffhausen ist eine entsprechende Vorlage in Erarbeitung; der geschätzte benötigte Betrag von CHF 2,5 Mio. soll hälftig durch den Kanton und die Gemeinden getragen werden. 4) Der Regierungsrat des Kantons St. Gallen wiederum hat in diesem Frühjahr auf eine Interpellation zu diesem Thema geantwortet, er warte die Stellungnahme des Bundes betreffend den Schlussbericht des Nationalen Forschungsprogramms 76 «Fürsorge und Zwang» ab, welche im Verlauf des Jahrs 2025 erscheinen soll, und prüfe alsdann ein weiteres Vorgehen auf kantonaler Ebene; er geht dabei von einem geschätzten Aufwand von CHF 15 Mio. aus; 5) die Stellungnahme des Bundes liegt inzwischen vor. 6)
Der Kanton Basel-Stadt hat zudem letztes Jahr für das über einen Zeitraum von 36 Monaten laufende Projekt
«Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen gegenüber Erwachsenen und Jugendlichen im Kanton
Basel-Stadt» einen Betrag von CHF 600’000 gesprochen und ist dabei von geschätzt 5’000 – 6’000 Personen
ausgegangen, welche im Kanton zwischen 1930 und 1980 von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen betroffen
waren. Das Projekt wurde soeben ausgeschrieben und soll im nächsten Frühjahr starten.
Vor diesem Hintergrund bitte ich den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Sind dem Regierungsrat Zahlungen anderer Kantone (insbesondere auch der Kantone ZH, SH und SG) in
    den nationalen Solidaritätsfonds bekannt? Falls ja: Wie gestalten sich diese aus?
  2. Wie stellt sich der Regierungsrat zur Einrichtung eines kantonalen Solidaritätsfonds (zu welchen Rahmen
    bedingungen) – ganz grundsätzlich oder alsdann ggf. in Abhängigkeit der Resultate des Projekts
    «Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen gegenüber Erwachsenen und Jugendlichen im
    Kanton Basel-Stadt» bzw. der Stellungnahme des Bundes zum Nationalen Forschungsprogramm 76
    «Fürsorge und Zwang»?
  3. Kann die Fragestellung allenfalls noch in das basel-städtische Aufarbeitungsprojekt aufgenommen
    werden?
  4. Wie stellt sich der Regierungsrat grundsätzlich zum Konzept der Wiedergutmachung durch eine finanzielle
    Abgeltung? Gibt es dazu (abgesehen von der projektierten Aufarbeitung sowie der 2021 realisierten
    Gedenktafel plus Entschuldigung) weitere/andere Überlegungen?

1) https://www.zh.ch/de/politik-staat/gesetze-beschluesse/beschluesse-des-regierungsrates/rrb/regierungsratsbeschluss-433-2025.html
2) https://www.zh.ch/de/news-uebersicht/medienmitteilungen/2025/05/kantonale-solidaritaetsbeitraege-fuer-opfer-von-fuersorgerischen
zwangsmassnahmen.html
3) https://www.stadt-zuerich.ch/de/lebenslagen/unterstuetzung-und-beratung/finanzielle-unterstuetzung/kommunaler-solidaritaetsbeitrag.html
4) https://sh.ch/CMS/Webseite/Kanton-Schaffhausen/Beh-rde/Regierung/Staatskanzlei-16060070-DE.html
5) https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&opi=89978449&url=https://www.ratsinfo.sg.ch/media/documents/published/c4a70225-f0a64d27-aefe-73ca1ede5e51.pdf&ved=2ahUKEwj0-ZGjgZyPAxVP6wIHHSnMJb8QFnoECBYQAQ&usg=AOvVaw34A9kN67XeyGtDp2QqU_M0
6) https://www.babs.admin.ch/de/newnsb/7yR5G5gRnpmnGhApcKa7Z

Claudia Baumgartner