Mittwoch, 9. Dezember 2020

Wiedereinführung Bettelverbot: Zustimmung mit Vorbehalt

Die GLP stimmt an der heutigen Grossratssitzung der Zweitüberweisung der Motion Joël Thüring betreffend «Wiedereinführung des Bettelverbots im Kanton Basel-Stadt» (20.5282.02) mit Vorbehalt zu. Die Grünliberalen wollen, dass im Sinne der Bevölkerung und bedürftiger Menschen rasch eine Lösung gefunden wird.

Bereits bei der Erstüberweisung der Motion machte die GLP deutlich, dass sie einer Lösung, die ausschliesslich Repression verfolgt, nicht zustimmen wird. Im Anzug betreffend Bettlerproblematik «Berner Modell als mögliche Lösung (20.5364.01)», eingereicht durch Esther Keller, der im November durch den Grossen Rat ohne Gegenstimme überwiesen wurde, fordern die Grünliberalen von der Regierung, dass sie alternative oder mindestens ergänzende Massnahmen prüft.

 

Die Grünliberalen erwarten von der Regierung und der beratenden Kommission, dass sie die Beantwortung des Anzugs und die Bearbeitung der Motion von Joël Thüring hinsichtlich einer stimmigen Lösung zusammen denkt und beantwortet. Nur unter diesem Umstand sind die Grünliberalen bereit, bei der Schlussabstimmung der Wiedereinführung des Bettelverbots zuzustimmen – als Teil eines Gesamtpakets.

 

Die GLP Basel-Stadt vertritt den Standpunkt, dass ein Bettelverbot durch eine Verordnung – hier also Bettelordnung - ergänzt werden kann. Das ist nicht nur umsetzbar, sondern auch notwendig. Denn das Bundesgericht kommt im Entscheid zum Genfer Bettelverbot zum Schluss, dass Betteln ein verfassungsmässiges Recht ist. Es fällt in den Schutzbereich des Rechts auf persönliche Freiheit und wird durch die Europäischen Menschenrechtskonvention (Artikel 10) geschützt. Demnach hat jedermann und jede Frau das Recht, an einem öffentlichen Ort andere Menschen auf die individuelle Notlage aufmerksam zu machen und um Hilfe zu bitten.

 

Grundrechte können dann eingeschränkt werden, wenn das für die Wahrung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit notwendig ist. Eine entsprechende Bettelordnung kann regeln, auf welche Art und Weise, wo und wann Betteln erlaubt ist. Betteln im Rahmen einer solchen Bettelordnung stellt darum kein Straftatbestand dar. Auch bei grundsätzlicher Wiedereinführung des Verbots.

Die GLP vertritt den Standpunkt, dass der Situation mit differenzierter Betrachtung und Lösungen begegnet werden muss. Die Polemik um das Thema ist nicht zielführend.

 

Für Rückfragen

Sandra Bothe-Wenk, Grossrätin Glp Basel-Stadt, Tel. 079 406 00 59
David Wüest-Rudin, Grossrat Glp Basel-Stadt, Tel. 079 448 12 44

 

Anzug betreffend Bettlerproblematik: Berner Modell als mögliche Lösung (20.5364.01) http://www.grosserrat.bs.ch/dokumente/100392/000000392517.pdf?t=160746113620201208215856

 

Foto: Michal Matlo, Unsplash