Dienstag, 1. Juni 2021

Grünliberale fordern eine rasche Lösung der Bettelsituation

Die Bevölkerung wünscht ein klares Zeichen der Politik, dass in der Bettlerproblematik nicht nur diskutiert, sondern auch gehandelt wird. Davon sind die Grünliberalen überzeugt. Darum unterstützt die glp den Antrag auf dringliche Behandlung des Ratschlags der Regierung.  Dieser soll noch vor der Sommerpause direkt im Parlament beraten werden, damit die Situation im öffentlichen Raum rasch entschärft werden kann.

Bereits im Oktober 20 haben die Grünliberalen mit dem Anzug Esther Keller "Bettlerproblematik: Berner Modell als mögliche Lösung" die Forderung nach einem "Basler Weg" gestellt. Um die Situation zu entschärfen, wurde der Regierungsrat gebeten zu prüfen und zu berichten, inwiefern und wie zeitnah das Berner Modell auch in Basel zur Anwendung gebracht werden kann.  
Die Grünliberalen haben weiter bei der Erstüberweisung und dann bei der Zweitüberweisung zur Wiedereinführung des Bettelverbots im Dezember 20 festgehalten, dass ein umfassendes Paket erarbeitet werden soll und im gleichen Zug flankierende Massnahmen seriös geprüft und definiert werden

Die Grünliberalen vertraten auch die Meinung, dass ein Bettelverbot sehr wohl durch eine Bettelordnung ergänzt werden kann. Dies ist nicht nur möglich, sondern auf Grund der rechtlichen Lage notwendig. Der vorliegende Ratschlag der Regierung nimmt diese Forderung auf Gesetzesstufe auf. Er richtet sich nach dem Kriterium des Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte, dass Verbote im Bereich des Bettelns zwei öffentliche Interessen erfüllen müssen. Dabei handelt es sich um den Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie den Schutz von Grundrechten Dritter in Form des Schutzes vor Menschenhandel und Ausbeutung. Damit sind Regelungen wo und in welcher Form gebettelt werden darf aus Sicht des EGMR möglich.

Die Grünliberalen sind sich sicher, dass ein Verbot von organisierten und aggressiven Bettelformen sowie ein Bettelverbot an neuralgischen Punkten in der Stadt eine praxistaugliche Lösung ist. Die Rechtssicherheit wird gewährleistet, indem die Einschränkungen präzise erfasst sind. Das Gesetz soll rasch umgesetzt werden, damit sich die Situation im Sinne der Basler Bevölkerung und auch der Bettelnden beruhigt. 

Der Regierungsrat macht aber auch klar, dass auch Personen das Recht haben, sich 90 Tage in Basel aufzuhalten, die hier sind um zu betteln. Sofern sie sich an die hiesigen Gesetze halten. Es ist nicht davon auszugehen, dass Bettler:innen auf der Durchreise Nothilfe in Basel beziehen wollen. Die Gesetzesanpassung wiederum dient nicht dazu eine bestimmte Personengruppe zu verdrängen oder die Augen vor Armut zu verschliessen, sondern soll die Lebensqualität im öffentlichen Raum im Gesamtinteresse der Basler Bevölkerung und des Gewerbes wieder erhöhen. 

Sandra Bothe, Grossrätin der glp sagt: "Wir kommen deshalb zum Schluss, dass die von uns geforderten notwendigen Begleitmassnahmen im Ratschlag der Regierung zwar erwähnt sind - aber klar zu wenig detailliert ausgearbeitet wurden. Wir brauchen ein umfassenderes Paket, damit das Gesetz auf allen Ebenen Wirkung zeigt. Es braucht Ressourcen für die Behörden und Begleitmassnahmen, um die Menschenrechte zu wahren. Diese Lücke im Ratschlag der Regierung muss geschlossen werden, damit der Basler Weg würdig umgesetzt werden kann. Wir Grünliberalen reichen deshalb eine dringliche Motion für Begleitmassnahmen zum Basler Weg ein. Der Vorstoss soll gemeinsam mit dem Ratschlag direkt im Grossen Rat beraten werden." 

Kontakt: 

Sandra Bothe, Grossrätin glp 079 406 00 59 

Patrick Loeb, Vize-Präsident glp, 079 582 45 42