Mittwoch, 17. August 2022

Grünliberale schlagen «dritten Weg» zum Ausländerstimmrecht vor

Der Regierungsrat hat gestern seinen Ratschlag zum Ausländerstimmrecht dem Grossen Rat vorgelegt. Er setzt damit eine Motion des Grossen Rats um. Wir Grünliberalen befürworten im Grundsatz Schritte hin zu einer Erweiterung der Partizipation mit einem Ausländerstimmrecht. Die vorgeschlagene Lösung geht uns aber zu weit. Sie dürfte es auch an einer Volksabstimmung schwer haben. Wir schlagen daher eine Lösung vor, die ein Ausländerstimmrecht auf Antrag und mit einer Staatskundeprüfung auf Deutsch vorsieht. Die Grossratsfraktion wird diesen Ansatz in die Beratungen einbringen. Zudem setzen sich die Grünliberalen auf nationaler Ebene für faire Spielregeln bei der Einbürgerung ein, denn grundsätzlich sollten wir erreichen, dass mitentscheiden kann, wer von politischen Entscheidungen betroffen ist.

Im März 2020 hat der Regierungsrat die grossrätliche Motion «Stimmrecht für Einwohner*innen ohne Schweizer Bürgerrecht» entgegengenommen. Er schlägt dem Grossen Rat in seinem heute veröffentlichten Ratschlag nun vor, die Verfassung so zu ändern, dass das Stimm- sowie das aktive und passive Wahlrecht für Ausländer*innen mit Niederlassung und Wohnsitz in Basel seit mindestens fünf Jahren eingeführt wird. Dies untersteht dem obligatorischen Referendum. Mit der Annahme dieser Neuerung wäre Basel-Stadt der erste Kanton, der Ausländer*innen sowohl das aktive als auch das passive Wahlrecht zuteilen würde. 

 

Vor 11 Jahren haben die Stimmbürger*innen eine praktisch identische Initiative mit über 80% der Stimmen abgelehnt (den Gegenvorschlag mir rund 60%). Die Grünliberalen befürworten im Grundsatz Schritte hin zu einer Erweiterung der Partizipation mit einem Ausländerstimmrecht. Wir stören uns aber daran, dass das Recht bedingungslos erteilt werden soll, ohne jegliche Eigeninitiative vorauszusetzen. Wir möchten vielmehr, dass die Vergabe des Stimm- und Wahlrechts wirksam zur Integration beiträgt und dazu motiviert, sich dann auch einbürgern zu lassen. Zudem ist auch das passive Wahlrecht nach so wenigen Jahren sehr umstritten. 

 

Die Grünliberalen schlagen daher einen «dritten Weg» zum Ausländerstimmrecht vor: Ausländer*innen mit einer Niederlassungsbewilligung und mit ununterbrochenem Wohnsitz in Basel-Stadt seit mindestens fünf Jahren sollen das Stimmrecht und aktive Wahlrecht beantragen können (Eigeninitiative). Sie erhalten das Stimm-/Wahlrecht, wenn sie eine Prüfung auf Deutsch über die Grundkenntnisse der geographischen, historischen, politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse in Bund, Kanton und Gemeinden gemäss §11 Abs. 1 Bst. a Bürgerrechtsgesetz, insbesondere zu Politik und Staatskunde, erfolgreich abgelegt haben (Integrationsfähigkeit). Bei einem späteren Antrag auf Einbürgerung wird diese Prüfung angerechnet und die diesbezügliche Voraussetzung von §11 Bürgerrechtsgesetz als erfüllt erachtet, sodass die Einbürgerung beschleunigt werden kann und keine Zusatzkosten entstehen (Förderung der Integration/Einbürgerung).

Eine solche Lösung dürfte auch sowohl im Grossen Rat wie auch vor der Stimmbevölkerung eher mehrheitsfähig sein.

Die Grünliberalen werden ihren Vorschlag in die Beratungen des Ratschlags im Grossen Rat bzw. vorab in der zugewiesenen Kommission einbringen.

Parallel dazu setzen sich die Grünliberalen auf nationaler Ebene für faire Spielregeln bei der Einbürgerung ein, denn grundsätzlich sollten wir erreichen, dass mitentscheiden kann, wer von politischen Entscheidungen betroffen ist. Wir müssen unnötige Hürden bei der Einbürgerung endlich abschaffen. Unsere NR Katja Christ hat deshalb ein Vorstosspaket eingereicht:
 

https://grunliberale.ch/themen/migration_integration/einbuergerungen.html

https://www.blick.ch/politik/glp-nationalraetinnen-fordern-lockerungen-7-jahre-sollen-fuer-einbuergerung-reichen-id17335975.html

 

 

Kontakt für Rückfragen

Grossrat David Wüest-Rudin, Fraktionspräsident, 079 44 812 44

Grossrätin Claudia Baumgartner, Mitglied der JSSK, 076 578 27 27