Mit seinem Ratschlag vom 23. Juni 2020 beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat, mit der Teilrevision des Polizeigesetzes die rechtlichen Grundlagen für die Einführung eines kantonalen Bedrohungsmanagements zu schaffen. Die rechtliche Grundlage war auch eine Antwort auf die Motion der grünliberalen Katja Christ betreffend Massnahmen gegen Stalking vom 11. April 2018. Die zuständige Grossratskommission hat sich lange und sehr ausführlich mit der Vorlage befasst und eine austarierte Lösung vorgelegt.
Wichtig ist den Grünliberalen festzuhalten, dass es in der Vorlage im Kern um die Regelung der Datensammlung und der Datenflüsse in Situationen von gezielten Bedrohungen sowie der Ansprache der gefährdenden Personen geht. Dies stellt eine klare Verbesserung der heutigen Situation dar. Andere Kantone nehmen dieselbe Arbeit ohne gesetzliche Grundlage wahr. Die Änderungen im Polizeigesetz beinhalten keine strafrechtlichen Instrumente, sie bewegen sich eben nicht im Strafrecht. Es geht um Transparenz, Unterstützung und Ansprache in der polizeilichen Präventionsarbeit. Die Grünliberalen befürworten diese Klärungen und Fortschritte in der fallbezogenen Prävention schwerer Gewaltdaten.
Die Debatte im Grossen Rat war intensiv. Die linke Ratsseite wollte das Bedrohungsmanagement auf häusliche Gewalt einschränken, wollte zwingend das Einverständnis der gemeldeten Person und ihre zwingende Orientierung voraussetzen und eine komplett neue Aufsichtsorganisation über das KBM. Diese Anträge hätten – zumindest in ihrer Gesamtheit – den Sinn und Zweck des KBM vollständig ausgehebelt. Insbesondere eine Beschränkung auf die häusliche Gewalt hätte unseren Vorstoss gegen das Stalking torpediert. Die Grünliberalen haben darum alle Anträge abgelehnt. Wir dürfen es als grünliberalen Erfolg verbuchen, dass nun griffige Bestimmungen zur Bekämpfung von Stalking im Polizeigesetz aufgenommen wurden.
Allerdings regelt das KBM die Polizeiarbeit in einem sensiblen Bereich. Die Grünliberalen vertrauen grundsätzlich der Behördenarbeit und darauf, dass die Verhältnismässigkeit gewahrt wird. Wir wollen aber eine mögliche ausufernde Fichierung von unbescholtenen Personen klar verhindern. Es war daher den Grünliberalen ein Anliegen, die Aufsicht über das KBM zu stärken. Daher haben wir einen Antrag eingereicht, der den Datenschutzbeauftragten als explizite Aufsichtsstelle über das KBM nennt, der angenommen wurde.
Kontakt:
Claudia Baumgartner, Grossrätin GLP, 076 578 27 27
David Wüest-Rudin, Grossrat GLP, Fraktionspräsident 079 44 812 44