Der gemeinnützige, genossenschaftliche Wohnungsbau wird in der Stadt Basel bereits stark gefördert. Aus Sicht der GLP Basel-Stadt ist das Festschreiben eines fixen hälftigen Anteils an gemeinnützigem Wohnungsbau für die Entwicklung auf den Transformationsarealen, wie ihn die Initiative fordert, nicht zielführend. Sie würde die Erstellung neuen Wohnraums verhindern. Basel-Stadt braucht dringend neuen Wohnraum. Dabei ist der Fokus auf Wohnungsbau zu legen, der auch von Stiftungen oder Pensionskassen und weiteren Investoren realisiert werden kann. Die Forderung eines fixen hälftigen Anteils an gemeinnütziger Bruttogeschossflächen führt nicht zwangsläufig zu bezahlbarem Wohnraum. Neu erstellte Genossenschaftswohnungen sind aufgrund der relativ hohen Anfangsmieten sowie der Eigenkapitaleinlage nicht a priori erschwinglich.
Die Vorgabe des Gegenvorschlags, ein Drittel des Wohnungsbaus in Kostenmiete anzubieten, unabhängig von der Art der Trägerschaft, macht den Wohnungsbau für verschiedene Bauträger attraktiv und sichert mit der vorgeschlagenen Regulierung der Mietkosten auch günstigen Wohnraum. Die Kostenmiete ist ein Instrument, hohe Mietpreissteigerungen zu verhindern, da damit nicht eine unbeschränkte Rendite möglich ist. Die GLP Basel-Stadt unterstützt diesen Ansatz, der aber unbürokratisch umgesetzt werden soll.
Aus Sicht der GLP Basel-Stadt sind die Ziele des nachhaltigen, ökologischen Bauens zentral. Die entsprechenden Investitionskosten sollten in die Anlagekosten aufgenommen werden können. Die Aufnahme und Überwälzung weiterer Kosten sind im weiteren Verlauf noch auszutarieren, sodass für alle - Mieter wie Vermieter –akzeptable Lösungen entstehen.
„Von einer weiteren Überregulierung des Wohnungsmarkts ist aus Sicht der GLP Basel-Stadt abzusehen. Diese würde die Stadt für Entwickler, aber auch für Pensionskassen und einzelne Stiftungen unattraktiv machen“, sagt Katja Christ, Präsidentin der glp Basel-Stadt. Entsprechend ist auch auf den Entwicklungsarealen von einer bürokratischen behördlichen Mietzinsbewilligung abzusehen – periodische Stichprobenprüfungen reichen völlig aus.
Der Gegenvorschlag macht mit der vorgeschlagenen Ergänzung im Bau- und Planungsgesetz weitaus klarere Vorgaben für die Entwicklung auf den Transformationsarealen und unterstützt damit die erhoffte Dynamik für die Entwicklung dieser Gebiete.
Die Regierung präsentiert mit dem Gegenvorschlag einen realistischen Ansatz für die Umsetzung einer trägerschaftsneutralen Lösung, die auch auf den Transformationsarealen Dreispitz der Christoph Merian Stiftung (CMS) und Klybeck der Rhystadt AG mit Swiss Life AG, umgesetzt werden kann.
Die GLP Basel-Stadt unterstützt somit den Gegenvorschlag und hofft auf den Rückzug der Initiative, sodass die Dynamik auf den Transformationsarealen Fahrt aufnehmen kann.
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