Die Initiative, die am 25. September zur Abstimmung kommt, fordert die Abschaffung des Präsidialdepartements und eine Reduktion des Regierungsrates von 7 auf 5 Mitglieder. Weiter soll ein jährlich rotierendes Regierungspräsidium eingeführt werden. Die Initianten meinen, mit dieser Initiative Geld und Ressourcen sparen zu können. Die Konsequenzen wären aber nicht nur unsicher und bedeutsam, sondern auch teuer.
Die aktuelle Zusammensetzung der Basler Regierung mit dem vierjährigen Regierungspräsidium wurde mit der Annahme der neuen Verfassung durch das Volk im Oktober 2005 gutgeheissen. Damals beschäftigte sich die Verfassungskommission mit der Frage, ob der Regierungsrat verkleinert werden soll. Die Doppelfunktion der Regierung als kantonale und kommunale Behörde war dabei zentral im Entscheidungsprozess. Die Kommission führte in ihrem Bericht aus, dass sich die Regierungsobliegenheiten wohl auch in einem fünfköpfigen Gremium erledigen lassen würden. Die Folge wäre aber, dass Aufgaben der Departementsvorsteherinnen und Departementsvorsteher in grösserem Mass an die Verwaltung oder externe Dienstleister delegiert würden. Da diese nicht demokratisch gewählt sind, bedeutet die Verkleinerung der Regierung auch eine Schwächung der Demokratie.
Weiter ist eine Reduktion des Regierungsrates mit einer Reduktion der Anzahl Departemente verbunden. Eine solche Reorganisation würde alle sieben Departemente und alle Mitarbeitenden betreffen. Sie würde eine ganzheitliche Neudefinition der Prozesse, Schnittstellen und Ressourcen bedeuten. Eine umfassende rechtliche und operative Abbildung aller Verwaltungsleistungen wäre unabdingbar. Das würde den Verwaltungsapparat mehrere Jahre stark vereinnahmen und würde schlussendlich zu keiner Verbesserung führen.
Die Einsparungen, welche die Initianten vorsehen, würde es in diesem Mass einfach nicht geben. Die Streichung von zwei Departementen würde höchstens zur Einsparung von zwei Regierungsratslöhnen führen. Die Ressourcen in den Generalsekretariaten wären weiterhin nötig, da die Arbeitslast nicht abnehmen würde. Im Gegenteil, fünf Regierungsräte wären noch mehr auf ihre Sekretariate angewiesen.
Letztlich ist das Regierungsamt zeitlich anspruchsvoll. Neben den täglichen kantonalen Aufgaben zählen auch die Mitwirkung in eidgenössischen, interkantonalen und interstädtischen Gremien dazu. Für die Vernetzung und Interessenvertretung des Kantons ist diese Arbeit zentral. Dies wurde z.B während der Corona-Krise deutlich. Weiter kann durch das vierjährige Regierungspräsidium die Präsenz des Kantons in der bundespolitischen einflussreichen Konferenz der Kantonsregierungen gewährleistet werden. Mit einem fünfköpfigen Regierungsrat wäre diese wertvolle Arbeit auf Bundesebene in dieser Form kaum mehr möglich.
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Auskunft:
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Marcel Colomb, Vizepräsident SP BS +41 79 479 98 28
Daniel Ordas, Advokat und Mitglied GLP BS +41 76 323 20 14
Raffaela Hanauer, Co-Präsidentin GRÜNE BS +41 79 414 93 37
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