Donnerstag, 17. November 2022

Lohngleichheitsanalysen sollen geschlechterpolitisch zeitgemäss und wirtschaftsverträglich erfolgen

​​​​​​​Die Grünliberale Partei Basel-Stadt begrüsst das Gesetz betreffend Lohngleichheitsanalysen. In der Stellungnahme zur Vernehmlassung bemängelt die GLP aber, dass im Gesetz ein überholtes Geschlechterverständnis abgebildet wird. Zudem schlägt die GLP vor, dass im Interesse der KMU nur Firmen mit mehr als 50 vollzeitäquivalenten Arbeitsstellen regelmässig eine Lohngleichheitsanalye durchführen müssen.

Die Realisierung der Chancengleichheit und der Gleichstellung ist ein Kernthema der Grünliberalen Partei Basel-Stadt (GLP BS). Die Gleichheit der Löhne, unabhängig vom Geschlecht der Arbeitnehmenden, ist zentraler Bestandteil dieses gesellschaftspolitischen Anliegens. Darum begrüsst die GLP Basel-Stadt den vorliegenden Entwurf zum Gesetz betreffend Lohngleichheitsanalyse.

 

Rein binäres Geschlechterverständnis bildet den aktuellen Stand der Debatte nicht ab

Die GLP findet es aber angesichts der fortschreitenden Diskussion um Begriff und Verständnis von «Geschlecht» wichtig, dass gerade in der Gesetzgebung zur Gleichstellung präzise formuliert wird.

Anders als der Gesetzesvorschlag suggeriert, untersuchen die auf diesem Gesetz heute und zukünftig vorgenommenen Analysen nicht die Gleichheit der Löhne von «Frauen» und «Männern», sondern allfällige finanzielle Benachteiligungen von Arbeitnehmenden aufgrund ihres amtlichen Geschlechtseintrags (aktuell: weiblich/männlich).

Die GLP ist überzeugt, dass ein Verständnis in der Gesetzgebung Eingang finden sollte, dass Personen jeder Geschlechtsidentität und unabhängig ihrer sexuellen Orientierung erfasst. Auch im Sinne einer längeren Geltungsdauer dieses Gesetzes ist deswegen zu prüfen, ob anstelle der Nennung von identitätspolitischen Begriffen (Frau, Mann) auf den amtlichen Geschlechtseintrag abgestellt werden kann.

 

KMU entlasten: Lohnanalysen erst ab 50 Vollzeitäquivalenten 

Eine zweite Anpassung würde insbesondere KMU deutlich entlasten und so mit möglichst wenig Aufwand einen möglichst grossen Effekt erzielen: Die GLP regt an, das Gesetz dahingehend zu präzisieren, dass Lohnanalysen für Unternehmen mit mindestens 50 Vollzeitäquivalenten verpflichtend sind. Das bedeutet, dass nicht auf die Anzahl Angestellte abgestellt wird, sondern diese Berechnung auf der Basis von mindestens 50 100% Arbeitsstellen erfolgt. Somit ist sichergestellt, dass Betriebe welche eine grosse Zahl von Teilzeitstellen anbieten nicht übermässig belastet werden oder gar motiviert werden die für die moderne Gesellschaft wichtigen Teilzeitstellen abzubauen. 

Mit diesen beiden Anpassungen im Sinne einer liberalen Gesellschaft und einer liberalen Wirtschaftsordnung ist der Gesetzesentwurf aus Sicht der Grünliberalen Basel-Stadt zu begrüssen. 

 

Johannes Sieber, Grossrat GLP Basel-Stadt

0792103776, move@johannes-sieber.ch

Patrick Loeb, Vize-Präsident GLP Basel-Stadt

0795824542, patrick.loeb@gmail.com