Der Regierungsrat führt diese Prüfung jeweils im Rahmen der so genannten Generellen Aufgabenüberprüfung (GAP) durch. Er setzt sich dabei explizit keine konkreten finanziellen Entlastungsziele. Er stellt folglich auch nicht sicher, dass die GAP zu konkreten Entlastungen führt, entweder im Sinne einer Verbesserung der Leistungserbringung und von Effizienzgewinnen oder gar konkret finanziell in künftigen Budgets (siehe Bericht der Finanzkommission zum Budget 2022 vom 18. November 2021).
Die Motionäre sind der Meinung, dass der GAP Verbesserungen und Effizienzgewinne als Zielsetzung vorangestellt und im Nachgang messbare Effizienzgewinne transparent ausgewiesen werden sollen. Sie erachten eine konkrete Ziel-Erfolgsrückmeldung als wichtig für die Motivation aller Involvierten, eine GAP engagiert und nicht als Pflichtübung durchzuführen. Eine GAP verfolgt konkret das Ziel, Effizienzen zu realisieren oder gar direkt den Finanzhaushalt zu entlasten. Dieses Ziel soll auch gesetzt und darüber soll transparent berichtet werden. Daher soll im FHG der Regierungsrat diesbezüglich beauftragt werden.
Der Regierungsrat wird beauftragt, binnen einem Jahr dem Grossen Rat die nachfolgende Anpassung des FHG vorzulegen und zu kommentieren.
FHG § 7 Generelle Aufgabenüberprüfung
1 Der Regierungsrat überprüft die kantonalen Tätigkeiten periodisch, mindestens ein Mal pro Legislaturperiode, auf ihre staatliche Notwendigkeit, ihre Wirksamkeit und die Effizienz ihrer Erbringung sowie auf die Tragbarkeit ihrer finanziellen Auswirkungen.
2 Er kann dabei Schwerpunkte vornehmen und orientiert sich an Vergleichsgrössen ausserhalb der kantonalen Verwaltung. Er setzt sich konkrete Entlastungsziele.
3 Der Regierungsrat unterbreitet dem Grossen Rat das Ergebnis der Prüfung zur Kenntnisnahme, und veranlasst gegebenenfalls das Erforderliche und berichtet über die Erreichung der Entlastungsziele.
Tobias Christ (GLP)
Luca Urgese (FDP), Olivier Battaglia (LDP), Balz Herter (Mitte), Brigitte Gysin (EVP), Daniel
Seiler (FDP), Joël Thüring (SVP), Niggi Rechsteiner (GLP)