Die Krankenkassenprämien steigen laufend und der Mittelstand, das wirtschaftliche Rückgrat unserer Gesellschaft, kann sie kaum mehr tragen. Die Grünliberalen sind für eine steuerliche Entlastung des Mittelstands mit Blick auf die Prämienlast. Die Motion Balz Herter und Konsorten beauftragt den Regierungsrat, das Steuergesetz so zu ändern, dass die im Kanton tiefste Grundversicherungsprämie vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden kann. Das ist nicht nur für den Mittelstand nötig, es ist auch aus grundsätzlichen steuertheoretischen Überlegungen richtig und unbestritten: Obligatorische Versicherungsprämien sind nicht Teil des «wirtschaftlich frei verfügbaren Einkommens» und zählen somit im idealen System einer Einkommenssteuer auch nicht zum steuerbaren Einkommen. Jedoch ist die Motion steuersystematisch nicht optimal.
Vor allem werden mit dem geforderten Abzug die Steuereinnahmen dynamisch an die Gesundheitskosten gebunden. Der Kanton würde seine Steuereinnahmen zum Teil von den Entwicklungen der Krankenkassenprämien abhängig machen. Der dynamische Abzug der Krankenkassenprämien setzt so tendenziell falsche Anreize: Die Bevölkerung wird mit einem höheren Steuerabzug «belohnt», wenn die Sparsamkeit bei den Gesundheitskosten nachlässt. Damit wird unnötig der Druck gesenkt, ein möglichst kosteneffizientes Gesundheitswesen zu etablieren.
Auch grundsätzlich ist Zurückhaltung zu üben mit neuen Abzügen. Die Grünliberalen halten an der Vision «Steuererklärung auf dem Bierdeckel» fest und wollen das Steuersystem einfacher und nicht noch komplexer machen.
Die Grünliberalen unterstützen vor allem Steuersenkungen, die positive erwünschte Anreize setzen – zum Beispiel die Erhöhung des Abzugs der Kinderbetreuungskosten, damit mehr gut ausgebildete Frauen wieder erwerbstätig werden.
De facto bedeutet die Motion Herter eine Erhöhung des Versicherungsabzugs, einfach dynamisch an die Prämien gebunden.
Aus diesen Gründen haben sich die Grünliberalen bei der Erstüberweisung enthalten und plädieren nun für Überweisung als Anzug.
Wir Grünliberalen verlangen vom Regierungsrat eine Gesetzeslösung, die einen pauschalen Abzug in der Höhe der im Kanton günstigsten Krankenkassenprämie (Grundversicherung) vorsieht. Der Abzug kann separat erfolgen oder als Teil des Versicherungsabzugs. Es soll gesetzlich festgelegt werden, dass der Abzug alle vier Jahre nach oben angepasst wird. Dabei wird die Entwicklung bei den Krankenkassenprämien wie auch die finanzpolitische Situation im Kanton beachtet. Es wäre zu erwägen, ob die Anpassung nicht vom Grossen Rat beschlossen werden soll. Darüber hinaus wollen wir Grünliberalen eine rasche Lösung. Der Regierungsrat soll innerhalb eines Jahres antworten und eine Gesetzesänderung vorlegen. Bei Überweisung als Motion hätte er vier Jahre Zeit für eine Umsetzung. Zeit, in der die Bevölkerung und insbesondere der Mittelstand weiterhin massiv finanziell belastet wird.
Für Rückfragen:
David Wüest-Rudin, Grossrat GLP, Fraktionspräsident 079 44 812 44
Tobias Christ, Grossrat GLP, 076 558 18 62