Mittwoch, 20. Dezember 2023

Motion betreffend die Einführung eines Aufgaben- und Finanzplans

Will das Parlament heute die mittel- bis langfristige finanzielle Entwicklung und die dazugehörigen Aufgaben des Kantons steuern, fehlt ihm das dazu notwendige institutionalisierte Instrument. Es kann nur über das jährliche Budget mit seinem kurzfristigen Jahreshorizont beschliessen.

Möglich, aber praktisch nicht genutzt ist die Einzelintervention per Motion oder vorgezogenem Budgetpostulat, was aber kein stetes, iinstitutionalisiertes und langfristig stabilisierendes Instrument der Finanzpolitik ist.

 

Auf beides, die mittelfristige Entwicklung der Finanzen und die Entwicklung der Aufgaben hat der Grosse Rat also keinen regelmässigen institutionalisierten Einfluss mit einer Gesamtschau. Es ist aber gerade die mittelfristige Entwicklung der Finanzen und der dazugehörigen Aufgaben, die auf Stufe Parlament relevant und für die Finanzpolitik zentral sind. Die finanzpolitische Diskussion sollte sich nicht nur um Einzelposten im Budget, sondern um die mittelristige Entwicklung der Aufgaben und Finanzen in einer Gesamtschau drehen.

 

Vor diesem Hintergrund haben in den letzten Jahren viele Gemeinwesen, darunter auch diverse Kantone, so genannte Aufgaben- und Finanzpläne eingeführt. In einem Aufgaben-/Finanzplan wird jeweils das folgende Budgetjahr plus weitere drei Planjahre bezüglich Finanzen und Aufgaben dargestellt. Das Parlament beschliesst jeweils das erste Jahr (=Budget) und kann die weiteren Planjahre diskutieren und mit entsprechenden Instrumenten beeinflussen bzw. Vorgaben machen (mit Vorstössen oder direkten Beschlüssen, da gibt es verschiedene Möglichkeiten, die hier nicht festgelegt werden).

 

Die Erstellung des Finanzplans ist gemäss § 107 Kantonsverfassung Aufgabe des Regierungsrates. Das soll so bleiben. Der Grosse Rat kann aber gemäss § 86 Kantonsverfassung an dieser regierungsrätlichen Gesamtplanung mitwirken, wenn dafür eine gesetzliche Grundlage besteht (Abs. 1). Das Gesetz kann vorsehen, dass der Grosse Rat Pläne genehmigt und behandelt (Abs. 2). Der Regierungsrat kann in der Beantwortung der Motion dazu Stellung nehmen und ggf. Anpassungen an der Kantonsverfassung vorschlagen, sollten solche entgegen der Erwartung nötig sein.

 

Die Motionäre sind überzeugt, dass die finanzpolitische Diskussion an Qualität und Relevanz gewinnen wird, wenn auch der Kanton Basel-Stadt das zeitgemässe und erprobte Instrument eines Aufgaben- und Finanzplans einführen wird.

 

Der Regierungsrat wird daher beauftragt, dem Grossen Rat spätestens in zwei Jahren einen Ratschlag vorzulegen, der die notwendigen Gesetzesformulierungen, Massnahmen und Finanzmittel zur Einführung eines Aufgaben- und Finanzplans enthält mit geeigneten Steuerungsinstrumenten für den Grossen Rat, insbesondere Beschlussgrössen über vierjährige Planungswerte.

 

 

Tobias Christ (GLP)

Luca Urgese (FDP), Olivier Battaglia (LDP), Balz Herter (Mitte), Brigitte Gysin (EVP), Daniel

Seiler (FDP), Joël Thüring (SVP), Niggi Rechsteiner (GLP)