Damit Städte touristisch attraktiv sein können, braucht es belebte Zentren. Dazu zählen nebst einern attraktiven Freizeit- und Kulturangebot auch Einkaufsmöglichkeiten an den Wochenenden in touristisch frequentierten Strassen und Quartieren, so wie dies in den hiesigen Berg-Destinationen sowie in zahlreichen Städten international seit langem möglich ist.
Die Kantone Zürich, Luzern und Tessin stellten daher Mitte Januar gemeinsam die Forderung auf, dass auch in Städten analog zu den meisten Bergkantonen sogenannte Tourismuszonen ermöglicht werden sollen. Damit könnten Geschäfte auch am Sonntag geöffnet werden. Um den Städtetourismus nachhaltig zu stärken, fordern sie möglichst grosse Handlungsfreiheit in regulatorischer Hinsicht und schlagen eine entsprechende Änderung der Verordnung zum Arbeitsgesetz vor.
Vor diesem Hintergrund bittet der Unterzeichnende den Regierungsrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Erachtet der Regierungsrat die Schaffung von klar definierten Tourismuszonen ebenfalls als geeignetes ergänzendes Mittel zur Stärkung des Städtetourismus, namentlich in Basel?
- Wurde der Regierungsrat von Seiten der Kantone Zürich, Luzern und / oder Tessin im Hinblick auf eine Teilnahme an der gemeinsamen Postulierung der Forderung nach städtischen Tourismuszonen kontaktiert? Falls Ja, weshalb hat sich der Regierungsrat gegen eine Teilnahme entschieden?
- Welche Strassen, Plätze oder Quartiere erachtet der Regierungsrat als geeignet für eine Ausscheidung als Tourismuszone?
- Falls der Bundesrat die Verordnung zum Arbeitsgesetz ändert: Wie würde der weitere Prozess zur Schaffung einer Tourismuszone in Basel ablaufen?
- Treibt der Regierungsrat weitere Massnahmen zur Stärkung des Städtetourismus voran (namentlich durch Abbau regulatorischer Hürden)?