Grundsätzlich wird die System-Umstellung in Bezug auf die Einführung der Normierung der Kosten für definierte Dienstleistungen und die Differenzierung in personale bzw. nicht-personale Leistungen begrüsst. Es ist sinnvoll, dass die Finanzierung der Leistungen in beiden Basel gleich strukturiert ist.
Als wesentlichen Bestandteil sehen wir den Ansatz zur Stärkung von Autonomie und Mitwirkung der Leistungsbezüger/-innen bei der Wahl der Anbieter. In diesem Kontext ist es unabdingbar, dass die Festlegung des Leistungsumfanges durch eine unabhängige Abklärungsstelle vorgenommen wird, wobei wir darauf hinweisen, dass eine unnötige Überreglementierung zu Lasten der Betroffenen vermieden werden muss.
Die Vorlage ist sehr technisch formuliert und wird für Laien nur schwer verständlich sein, weshalb bei der Umsetzung darauf geachtet werden soll, dass die Grundsätze, die Anforderungen, die Leistungen, die Zuständigkeiten und die Abläufe verständlich kommuniziert werden.
Für die definitiven Formulierungen der Gesetzestexte ist es zwingend, dass ein Gleichgewicht zwischen Mitwirkungspflicht und Mitwirkungsrecht der Betroffenen angestrebt wird. Ferner ist die Regelung in Bezug auf die Festlegung der Normkosten so umzusetzen, dass eine grösstmögliche Kostentransparenz für die Leistungsbezüger besteht.
Die Leistungsvereinbarungen mit den Leistungserbringern sollen praktikable Instrumente zur Qualitätssicherung vorschreiben und das Controlling der Institutionen soll so umgesetzt werden, dass die Leistungserbringer mit einer möglichst hohen unternehmerischen 'Freiheit' arbeiten können. Auch in diesem Bereich sind die gesetzlichen Vorgaben in einem praktikablen Rahmen zu halten und entsprechend zu standardisieren.
Grundsätzlich werden die Zielrichtung der Vorlage und die formulierten Optimierungsmassnahmen, insbesondere den durch die Vorlage angestrebten Paradigma-Wechsel begrüsst. Für die konkrete Umsetzung zum Wohle der Betroffenen und in Bezug auf die Effizienzsteigerung des Systems sind hingegen noch massgebliche Konkretisierungen der Details und Abläufe notwendig.
Niggi Rechsteiner, Vorstandsmitglied
Sonntag, 4. Januar 2015
Vernehmlassung des kantonalen Behindertengesetzes
Die Grünliberale Partei Basel-Stadt begrüsst generell eine Optimierung der Unterstützung im Behindertenbereich und die Umsetzung des kantonalen Behindertengesetzes, insbesondere auch die vorgesehene partnerschaftliche Einführung des Gesetzes in beiden Basel.