Die Basler Bevölkerung wurde vom Erziehungsdepartement am 17. April 2020 über die Anpassung der schulischen Laufbahnverordnung in Bezug auf die Zeugnisse und deren Beurteilung im «Corona-Semester» informiert. Einzig die Maturand*innen wissen bis heute nicht, ob und wie die Abschluss- und Maturprüfungen überhaupt stattfinden können. Mitgeteilt wurde lediglich, dass dies der Bund und die Kantone baldmöglichst schweizweit einheitlich entscheiden werden.
Diese Ungewissheit ist für die Schüler und Schülerinnen der gymnasialen Abschlussklassen sehr belastend. Es wird ein überaus hohes Mass an Flexibilität von den Jugendlichen erwartet, mit der auch viele Erwachsene nicht umgehen könnten. Ebenso lässt man Ihre Lehrpersonen im Ungewissen, die sicher das Beste für Ihre Schüler*innen geben und diese trotzdem nur sehr beschränkt in dieser herausfordernden Lage unterstützen können.
Die Wochen vor der Matura sind eine Phase, wo klare Vorgaben und Ziele an Wichtigkeit für die Schüler und Schülerinnen zunehmen, der Zusammenhalt untereinander spielen und man sich gegenseitig befeuern und beflügeln würde. Nun brechen die bisher gekannten Strukturen dramatisch ein. Die Schülerinnen und Schüler finden sich in einem täglichen „Sonntagstrott“ wieder und es ist zu Hause ungleich schwieriger sich zu motivieren, als im Regelschulbetrieb. Diese problematische Situation führt zu Verunsicherung und grosser psychischer Anspannung.
Im Gegensatz zu Kindern, die die obligatorische Schule ab Kindergartenalter besuchen, können die Maturanden und deren Lehrpersonen die Abstandsregel sowie die Hygienevorschriften vollumfänglich befolgen und auch einhalten. Entsprechend gibt es keinen Grund, die Einführung des Präsenzunterrichts im Sinne einer Ausnahme für die Abschlussklassen an Gymnasien unverzüglich umzusetzen. Im Elternbrief vom 17. April schreibt der Departementvorsteher, dass es ihm ein grosses Anliegen ist, dass die Schülerinnen und Schüler die Schulen wieder vor Ort besuchen können. Daraus ergeben sich mir folgende Fragen:
- 1. Wird seitens Erziehungsdepartement die Möglichkeit geprüft und das Gespräch mit der EDK und dem Bund gesucht, dass die Maturaklassen unverzüglich den Präsenzunterricht aufnehmen können, also vor der ganzheitlichen Wiedereröffnung der obligatorischen Schulen am 11. Mai und aber auch der Mittelschulen, deren Öffnung erst für den 8. Juni 20 vorgesehen ist? Wenn ja, per wann? Wenn nein, warum nicht?
- 2. Wird die ausserordentliche Schulsituation wie: fehlende Lehrsituationen und Gruppenarbeiten, keine Durchführung von fächerspezifischen Probeläufen für die Matura in der 1:1 Situation - die Online-Simulation der Testsituation ist nicht vergleichbar), totale Selbstorganisation durch kurzfristige Aufgabe der bisher gekannten und aktiv gelebten Schulstrukturen, fehlende direkte Kontakte und Diskussionen mit Schulkamerad*innen sowie Lehrpersonen, die auf die Motivation der Schüler wirken in der Leistungsbeurteilung der Schüler und Schülerinnen berücksichtigt werden?
- 3. Im Schwerpunktfach Musik ist die Zusammenarbeit der Schulleitungen mit der Musik-Akademie Basel und den dortigen Instrumentallehrerpersonen für die Leistungserhebung zwingend nötig. Im Weiteren findet in der Regel ein Vorspielen zum Beispiel in Form von Konzerten und Auftritten vor Publikum statt. Auch dies ist in der aktuellen Lage umständehalber nicht möglich. Wie stellt das Erziehungsdepartement sicher, dass die praktische Leistungserhebung im Fach Musik stattfinden kann?
Aufgrund der erst am Freitag erfolgten Kommunikation seitens Erziehungsdepartement reichte die Zeit für das Einreichen der Interpellation leider nicht mehr. Ich bitte Sie wegen der Dringlichkeit des Anliegens dennoch um eine rasche Beantwortung meiner Fragen innerhalb Wochenfrist und danke Ihnen für die geschätzten Bemühungen zum Voraus!
Sandra Bothe