Nach einer unbefriedigend beantworteten Interpellation betreffend finanzieller Schieflage der MCH Group (19.5210) hat der Grosse Rat vor drei Jahren mit einem ohne Gegenstimme überwiesenen Anzug (19.5236) dem Regierungsrat den Auftrag erteilt, zu prüfen und zu berichten, «mit welcher alternativen Strategie er die Messe- und Standortförderung und den volkswirtschaftlichen Nutzen sichert ohne Beteiligung an der MCH Group bzw. unter Aufgabe des Konstrukts einer gemischtwirtschaftlichen, börsennotierten AG nach OR 762». Im Anzug wurde deutlich gemacht, dass «es für Parlamente ärgerlich, ja untragbar ist, wenn sie von der Exekutive vor vollendete Tatsachen gestellt werden. Die Anzugstellenden wollen darum Transparenz, frühzeitige Information über Alternativen, eine politische Diskussion und vor allem im Grossen Rat keine Sachzwänge vorgelegt bekommen, über die sie dann nur noch pro forma entscheiden können, weil keine Alternativen mehr bestehen.» Drei Jahre später ist klar: Der Regierungsrat hat nichts gemacht, er präsentiert einen teuren Sachzwang nach dem anderen ohne Alternative (Kapitalerhöhung 2020 25 Mio.; aktuell 2022 40 Mio.). Der Regierungsrat stellt die jetzt geplante Finanzspritze als alternativlos dar, die einzige kurzfristige andere Option sei der sofortige, ungeordnete und konzeptlose Ausstieg aus der MCH Group.
Die Motionäre sind der Meinung, dass der Regierungsrat seine grundlegende strategische Arbeit nicht verweigern soll und dem Parlament trotz gegenteiligem Auftrag nicht wiederholt teure Sachzwänge präsentieren soll. Es müssen Alternativen auf den Tisch. Dazu zählt klar auch die Veräusserung der Beteiligung. Eine solche kann aber nicht einfach so vollzogen werden, der Kanton soll nicht seine Werte konzeptlos verscherbeln, dahinter muss ein Gesamtkonzept mit Standortförderungsstrategie und der (Teil-)Verkauf als Gesamtpaket stehen.
In der Debatte bezüglich des Abschreibens des Anzugs 19.5236 am 16. Februar 2022 argumentierte Regierungsrat Sutter (nach Audioprotokoll), der Grosse Rat habe mit der Zustimmung zur Kapitalerhöhung 2020 zur aktuellen Lösung Ja gesagt und es gäbe keine Alternativforderung seitens des Parlaments. Obgleich es nach Meinung der Motionäre nicht Aufgabe eines Milizparlaments sein kann, dem Regierungsrat seine Messe- und Standortförderungsstrategie zu formulieren, wird nachfolgend ein Vorschlag als «Alternativforderung» präsentiert, den der Regierungsrat in einem Ratschlag ausarbeiten, diskutieren und weitere Alternativen dazu darlegen soll: Der Kanton...
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... verkauft seine Anteile an der MCH Group. Dieser Schritt stellt einen Mehrwert für die jetzigen und hinzukommenden Investoren dar (Möglichkeit Statutenänderung, unternehmerische Freiheit);
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... lässt sich diesen Mehrwert abgelten, indem er vertraglich gesichert an künftigen Wertsteigerungen der Gesellschaft oder an Gewinnen in einer gewissen Zeitspanne beteiligt wird – ohne Übernahme von Risiken;
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... kauft die Messehallen zu einem fairen/günstigen Preis. Auch dieser Schritt stellt einen Mehrwert für die jetzigen und hinzukommenden Investoren dar;
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... verpflichtet im Gegenzug vertraglich die MCH Group für eine gewisse Zeit (z.B. 10 Jahre) die Hallen mit Messen oder anderen Events zu bespielen bzw. teilweise zu mieten, insbesondere zur Ausrichtung der Art Basel;
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... gründet eine Betreiberfirma zum Betrieb und Bespielung der Hallen, vorzugsweise zusammen mit einem professionellen privaten Partner.
Der Regierungsrat wird beauftragt, dem Grossen Rat in zwei Jahren einen Ratschlag vorzulegen, der eine Veräusserung der Beteiligung an der MCH Group sowie ein Konzept bzw. eine Strategie zur Messe-/ Event-/ Standortförderung ohne Beteiligung an der MCH Group vorsieht gemäss den Ausführungen in dieser Motion. Der Regierungsrat soll im Ratschlag zugleich Alternativen darlegen, wie der Messe- und Eventstandort Basel ebenso gut und nachhaltig gefördert werden kann, über die der Grosse Rat dann entscheiden kann.
David Wüest-Rudin, Claudia Baumgartner, Brigitte Kühne, Tobias Christ, Bülent Pekerman, Sandra Bothe, Niggi Daniel Rechsteiner, Johannes Sieber