Mittwoch, 11. Januar 2023

Newsletter der Grossratssitzung vom 11. Januar 2023

Das für uns so wichtige Jahr 2023 fing mit einer Premiere an: Am Mittwoch den 11. Januar wurde mit einem Glanzresultat von 87 von 98 Stimmen unser Bülent Pekerman zum ersten Grünliberalen Grossratspräsidenten gewählt. Er ist auch der erste Ratspräsident mit ausgeprägter Migrationsbiografie sowie kurdischen Wurzeln. Seine eigene Migrationserfahrung ist mit ein Grund, dass er sich für Chancengleichheit einsetzt und generell für Menschen, die aufgrund von sozialer und nationaler Herkunft benachteiligt sind.

Die Medien nahmen diese Story „vom Tellerwäscher“ zum „höchsten Basler“ auf und es wurde ausgiebig darüber berichtet. Dass wir nun auch noch den Grossratspräsidenten stellen zeigt, wie etabliert die Grünliberalen Basel-Stadt nach mittlerweile 15 Jahren in Basel sind und die Wahl eines Grünliberalen Grossratspräsidenten war der ideale Auftakt eines für uns sehr wichtigen Wahljahres: Am 18. Juni wird der 40-köpfige Bürgergemeinderat wiedergewählt; neben der Wiederwahl von Theres Zigerlig und Dieter Burkhard als Bürgergemeinderäte wollen wir weitere Sitze im Bürgergemeinderat erobern und mit der Wiederwahl von Lucas Gehrig unseren Exekutivsitz im Bürgerrat bestätigen. Am 22. Oktober finden die Schweizer Parlamentswahlen statt und dort gilt es, den Sitz von Katja Christ im Nationalrat zu verteidigen. Mit der aktuellen Ausgangslage und mit entsprechenden Anstrengungen hat Katja gute Chancen.
https://www.bazonline.ch/ich-heisse-buelent-nicht-beat-das-hat-eine-signalwirkung-705781548483
https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-basel-baselland/ein-kurde-wird-hoechster-basler?partId=12315808
Dazu auch unser Facebook-Beitrag: „Wer ist Bülent Pekerman?“
https://www.facebook.com/photo/?fbid=504971495102748&set=pcb.504980841768480


Aus dem Grossen Rat vom 11. Januar 2023 

An der Grossratssitzung vom 11. Januar standen vor allem zwei Geschäfte im Fokus: die Teilrevision des Gesetzes über die Industriellen Werke Basel (IWB-Gesetz) und der Bericht zum teilrevidierten Museumsgesetz (Museumsgesetz): 

Kein Erdgas mehr in Basel-Stadt ab 2037!  
Netto-Null bis 2037 klingt etwas abstrakt. Nachdem die Basler Bevölkerung vor ein paar Wochen den Gegenvorschlag zur Klimagerechtigkeitsinitiative deutlich angenommen hat, werden aber nun Fakten geschaffen. Das Parlament folgt deutlich mit 60 zu 27 Stimmen  dem Antrag der UVEK (Umwelt- Verkehrs-, Energiekommission), das Gasnetz im Kanton schon bis 2037 stillzulegen und nicht erst bis 2040, wie vom Regierungsrat vorgeschlagen. Dies ist nur konsequent, denn parallel dazu will die IWB den Ausbau des Fernwärmenetzes bis 2037 ausgebaut haben und so kann das Gasnetz parallel dazu nach und nach stillgelegt werden. Wir Grünliberalen begrüssen sehr, dass es mit der Dekarbonisierung vorwärts geht und das Beispiel der Stilllegung des Gasnetzes zeigt, dass das Zieljahr Netto-Null bis 2037 nicht nur ambitioniert, sondern auch realistisch ist. Ausserdem erhöht dies den Druck auf die Regierung, bei neuen Klimatechnologien konsequenter einzusteigen. 
Den Bericht der UVEK kann man hier nachlesen: 
https://grosserrat.bs.ch/dokumente/100403/000000403628.pdf

Mehr dazu in den Medien:
https://www.bazonline.ch/kein-erdgas-mehr-ab-2037-654027045286
https://www.bzbasel.ch/basel/basel-stadt/klimapolitik-basel-dreht-den-gashahn-zu-und-soll-in-neue-technologien-investieren-ld.2389716
https://www.nau.ch/ort/basel/basel-stadt-dreht-ab-2037-den-erdgas-hahn-zu-66390824

Kontakt: 
Tobias Christ tobias.christ@gmail.com
Telefon: 076 558 18 62
 
Brigitte Kühne brigitte.kuehne@grunliberale.ch
Telefon: 061 501 80 49
 

Das Museumsgesetz wird angepasst, Endlich! 
Nach intensiver Beratungszeit ist es soweit: Der Grosse Rat hat deutlich mit 94 Stimmen den Vorschlag der BKK (Bildungs- und Kulturkommission) zum teilrevidierten Museumsgesetz gutgeheissen. Das Gesetz betrifft die fünf staatlichen Museen: Kunstmuseum, Historisches Museum, Museum der Kulturen, Antikenmuseum und Naturhistorisches Museum. Zu reden gab vor allem die Frage, inwieweit die inhaltliche, organisatorische, personelle und finanzielle Autonomie der Museen gehen soll. 
Dabei stand die Frage im Fokus, ob die Autonomie der Museen überhaupt durchsetzbar ist, solange sie als Dienststellen konzipiert sind.
Erschwert wurde die Beratung, weil sich das Geschäft über zwei Legislaturen hinzog - mit einer neu besetzten Bildungs- und Kulturkommission - und andererseits, weil die GPK in ihrem Mitspricht vom Juni 2021 die Rückweisung empfohlen hat. Dies vor dem Hintergrund von Geschehnissen beim HMB. 
Die neu zusammengesetzte BKK hat sich aufgrund dieser Umstände entschieden, sich nochmals inhaltlich vertieft mit dem Museumsgesetz auseinanderzusetzen, um eine zufriedenstellende Lösung zu finden, die von allen Akteuren mitgetragen werden kann. Dies auch in Anbetracht, dass sowohl die Direktorien der Museen als auch die Präsidien der Museumskommissionen einer Ausgliederung aus den staatlichen Strukturen kritisch gegenüberstanden.
In einem nächsten Schritt wurde eigenes eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Mitgliedern der BKK und des Präsidialdepartements, eingerichtet, die sich mit der Problemlösung der besonders kontrovers diskutierten Paragrafen 5-7 auseinandersetzte. Beigezogen wurden auch Expertenmeinungen. Die Ergebnisse wurden daraufhin ebenso mit den Museumsdirektionen und -Kommissionen gespiegelt, um dem Grossen Rat eine konsensbasierte Gesetzesvorlage präsentieren zu können.
Das teilrevidierte Museumsgesetzt war letzten Mittwoch endlich reif für die Beratung im kantonalen Parlament und wird von allen politischen Lagern unterstützt. 
Dabei entscheidend ist, dass die Museen nicht aus dem Staatsapparat ausgelagert werden, aber dennoch mehr Autonomie und Handlungspielraum erhalten, indem sie mit einem Vierjahres-Globalbudget ausgestattet werden statt bisher nur für ein Jahr. Ebenso konnte man sich auf wichtige gemeinsame Nenner einigen wie: das Etablieren von Sammlungskonzepten in allen 5 Museen und die aktive, systematische Provenienzforschung
Zudem wurden die Museumskommissionen gestärkt: So haben sie neu ein Vorschlagsrecht, wenn eine neue Direktorin oder ein neuer Direktor gewählt werden soll. Laut Grossrätin Sandra Bothe wird das überarbeitete Museumsgesetz auch zu einer verbesserten Zusammenarbeit zwischen Präsidialdepartament und den Museen führen, wie sie dies im Fraktionsvotum aufführt: „Die nun gewählte Linie insbesondere betreffend die Rechtsform und die Organisation verpflichtet sowohl das Präsidialdepartement als auch die Museumsdirektorien zu einer konstruktiven – und mit Blick auf die Zukunft – zu einer verbessertenZusammenarbeit.
Die Verordnung zum Gesetz ist aber noch nicht ausgearbeitet und ist für die gesetzliche Umsetzung der Bestimmungen essenziell. Empfehlenswert ist deshalb auch bei der Konsultation zur Verordnung, alle Player weiterhin miteinzubeziehen.“

https://grosserrat.bs.ch/dokumente/100403/000000403623.pdf
https://bajour.ch/a/clcrunwtx50635954fb8hqr1az5/was-lange-waehrt-wird-nun-hoffentlich-endlich-gut
https://www.bazonline.ch/zoff-wird-auch-kuenftig-moeglich-sein-789926142966
https://www.bzbasel.ch/basel/basel-stadt/teilrevision-grosser-rat-spricht-sich-gegen-die-auslagerung-der-staatlichen-basler-museen-aus-ld.2399135

Hier kurz ein Video-Statement von unserer Grossrätin Sandra Bothe kurz nach der Abstimmung im Grossen Rat: 
https://fb.watch/i2mNy0udiz/ oder https://www.instagram.com/reel/CnR9GAkudue/?utm_source=ig_web_copy_link
 
Hier das Fraktionsvotum von Sandra Bothe zum Museumsgesetz zum nachlesen: 
 https://www.sandra-bothe.ch/museumsgesetz/
 
Kontakt: Sandra Bothe-Wenk
s.bothe@sunrise.ch
079 406 00 59
 
Feedback Newsletter 
Christer Joho: christer.joho@grunliberale.ch

 

Quelle Bild Elekroauto: IWB Niels Franke