Im entsprechenden Leistungsauftrag (LA) 6 «Mobilität und Versorgung» steht im Mantelbericht zum Produkt Energie «... zudem wird (...) die Realisierung von Photo- voltaikanlagen zusammen mit dem Kanton gefördert» und dann auf Seite 14, Punkt 2.4 (Leistungsziele): «Bei Liegenschaften, deren Dächer sich für die Installation einer Photovoltaikanlage eignen, werden die Grundeigentümer über die Eignung und die bestehenden Fördermittel orientiert.»
Ich frage den Gemeinderat:
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Welche Priorität hat ihm eine stabile Energieversorgung der Riehener Bevöl- kerung sowie unseres Gewerbes und inwieweit kann Solarstrom seiner An- sicht nach dabei eine tragende Rolle spielen?
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Auf welchen gemeindeeigenen Liegenschaften existieren bereits Solarstrom- anlagen und wieviel Energie liefern diese ungefähr(!) während der kalten und während der warmen Jahreszeit? Wie wird ein allfälliger Überschuss gespei- chert?
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Welche weiteren gemeindeeigenen Liegenschaften (beispielsweise das Dach des Naturbads) eignen sich aus Sicht des Gemeinderats für weitere Photovol- taikanlagen und wie rasch liessen sich diese erstellen?
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Wie gestaltet sich die im LA angestrebte Zusammenarbeit mit dem Kanton und inwiefern ist das zitierte Leistungsziel bereits erledigt und die Orientierung der betreffenden Grundeigentümer erfolgt?