Die Einnahmen aus der Ergänzungssteuer stehen zu 75% jenen Kantonen zu, in denen grosse Unternehmen bisher tiefer besteuert wurden. Ein Teil der Einnahmen fliesst in den Finanzausgleich und kommt damit auch allen anderen Kantonen zugute. Die Kantone entscheiden souverän über die Verwendung ihrer Einnahmen.
Gemäss seiner Medienmitteilung vom 18.04.2023 strebt der Regierungsrat eine ausgewogene Umsetzung im Kanton Basel-Stadt an. Die Regeln sollen möglichst einfach handhabbar sein und die Bezahlung der Mindeststeuer sicherstellen. Der Kanton wolle zugleich für Unternehmen attraktiv bleiben. Dazu prüfe er Massnahmen nach Vorbild anderer Staaten, beispielsweise zur Förderung der Innovation und ökologischer und gesellschaftlicher Ziele. Der Regierungsrat plane ein ausgewogenes Paket an Standortmassnahmen 2.
In diesem Zusammenhang bitte ich den Regierungsrat, folgende Fragen zu beantworten:
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Wie hoch schätzt der Regierungsrat die zusätzlichen Einnahmen aus der vorgesehenen OECD- Mindeststeuer für den Kanton Basel-Stadt?
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Lassen sich die notwendigen Massnahmen zur Sicherung der Standortattraktivität vollumfänglich durch die Einnahmen der OECD-Mindeststeuer finanzieren? Ist die Finanzierbarkeit voraussichtlich komfortabel oder eher anspruchsvoll?
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Ist es für den Regierungsrat denkbar, einen Teil der Einnahmen aus der OECD-Mindeststeuer in Form eines «Wirtschaftsstandort Bonus» direkt an die Einwohner:innen des Kantons Basel-Stadt weiter zu geben? Falls ja, in welcher Prozentualen Höhe wäre das möglich und wie hoch wären die Auszahlungen pro Einwohner:in unseres Kantons pro Jahr?
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Ist das Einführen eines bedingungsloses Grundeinkommen (BGE) für alle Einwohner:innen im Kanton Basel-Stadt für den Regierungsrat eines der angedeuteten gesellschaftlichen Ziele, das mit den Einnahmen der OECD-Mindeststeuer realisiert werden könnte? Falls nein, warum nicht?
1 https://www.efd.admin.ch/efd/de/home/steuern/steuern-international/umsetzung-oecd-mindeststeuer.html
2 https://www.regierungsrat.bs.ch/nm/2023-der-regierungsrat-empfiehlt-ein-ja-zur-oecd-mindeststeuer-rr.html Johannes Sieber