Mittwoch, 22. Juni 2022

Motion für eine vertiefte Prüfung alternativer Planungen betreffend Musical-Theater und Hallenbad

Der Regierungsrat plant das Gebäude des Musical-Theaters in ein mit einem 50- Meter-Schwimmbecken umzubauen. Basel-Stadt will ein Hallenbad. Dass dieses das Musical-Theater verdrängen soll, dagegen regt sich Widerstand. In der Bevölkerung, aber auch in der Branche der Musical- und Konzertveranstaltenden stösst das Vorhaben auf Unverständnis.

Die technischen und akustischen Voraussetzungen des Musical-Theaters sind einmalig und auch die Saalgrösse ist optimal. Um die derzeitigen Produktionen des Musical-Theaters in anderen Hallen umzusetzen, muss deren Infrastruktur ergänzt werden. Die zeitlichen und finanziellen Ressourcen belasten die Produktionsbudgets nachteilig. Mit dem Ende des Musical-Theaters würde eine wichtige Spielstätte für Kultur in Basel verloren gehen und grosse Musical-Produktionen könnten künftig nicht mehr in Basel stattfinden.

 

Dass es in der Region Basel ein Hallenbad mit einem 50-Meter-Schwimmbecken braucht, ist unbestritten. Bereits vor vier Jahren nannte der Vorsteher des Erziehungsdepartementes, Regierungsrat Conradin Cramer, öffentlich das Klybeckareal als möglichen Standort. Gemäss der Auskunft der Investorinnen des Klybeckareals besteht ihrerseits weiterhin Offenheit gegenüber dieser Option. In der aktuellen Diskussion zu den Plänen der Regierung sind weitere Standorte genannt worden.

 

In der Beantwortung der Interpellationen Hochuli (22.5273.02) und Sieber (22.5268.02) führte der Regierungsrat aus, dass mit der im April 2022 vom ihm bewilligten Planungspauschale von CHF 200'000.- die bauliche Machbarkeit sowie die Kosten für die Realisierung des Hallenbads im Musical-Theater vertieft werden. Dieser Prozess soll voraussichtlich bis im Frühsommer 2023 dauern. Darauffolgend werde der Grosse Rat den Projektierungskredit für das Hallenbad im Musical-Theater beraten.

 

Durch das Sprechen von Projektierungskrediten werden erste Weichen für das Realisieren von Projekten gestellt. Die Unterzeichnenden wünschen sich für diesen Entscheid fundierte Grundlagen und Entscheidungsoptionen.

 

Vor diesem Hintergrund fordern die Motionäre den Regierungsrat auf, dem Grossen Rat im angekündigten Ratschlag zum Projektierungskredit für den Umbau des Musical-Theaters in ein Hallenband (A) zusätzlich die Projektierungskredite folgender Optionen zu unterbreiten:

 

B) Eine Option für den Projektierungskredit einer notwendigen, minimalen Sanierung des Musical-Theaters zur weiteren Nutzung als selbsttragenden Veranstaltungsort mit Musical-Kultur.

 

C) Eine Option für den Projektierungskredit für den Bau eines Hallenbads mit einem 50-Meter-Schwimmbecken an einem oder mehreren anderen Standorten. Sollte sich einer dieser Standorte auf privatem Boden befinden, so soll die Projektierung in einem Public-private-Partnership-Modell (PPP) angegangen werden.

 

Über die insgesamt drei Optionen (A, B, C) soll der Grosse Rat separat entscheiden können.

 

Der Ratschag soll nachvollziehbar aufzeigen, welche Sanierungen zu welchen Kosten am Gebäude (Hülle) des Musical-Theaters vorgenommen werden müssen und inwiefern sich diese abhängig vom Ausbau zum Hallenbad resp. der Sanierung als Musical-Theater unterscheiden. Zudem sollen die Kosten für die zwei Ausbau-Optionen, Hallenbad oder Musical-Theater, differenziert ausgewiesen werden. Die Höhe der Kosten soll punkto Genauigkeit auf der Planungstiefe der vom Regierungsrat genannten Machbarkeitsstudie ihrer Pläne (Hallenbad im Musical-Theater) ausgewiesen werden. Zu diesem Zweck sind zeitnah von der Regierung entsprechende Machbarkeitsstudien zu veranlassen. Der ausgewiesene Sanierungsaufwand und die Kosten sollen nachvollziehbar begründet sein.

 

Mit dem Ziel einer fundierter Entscheidungsgrundlage soll der Ratschlag folgende Fragen beantworten:

 

1. Welche einmalige Investition seitens des Kantons ist notwendig, um das minimal sanierte Musical-Theater einer privaten Unternehmung für den Betrieb eines selbsttragenden Veranstaltungsortes für öffentliches Publikum (Musical, Konzerte, Fasnachtsveranstaltungen, Performancekunst) zu einer finanzierbaren Miete zur Verfügung zu stellen? Berechnungszeitraum: 10 Jahre mit Verlängerungsoption.

 

2. Welches sind die in den Interpellationen erwähnten 22 Standorte für ein Hallenbad und welche 10 Standorte wurden einer Vorprüfung unterzogen?

 

3. Zu welchen Kosten und in welchem Zeitrahmen kann ein Schwimmbad mit 50-Meter-Schwimmbecken auf dem Klybeckareal oder einem anderen Standort realisiert werden?

 

4. Welche Entscheidungskriterien im Kontext der Stadt- und Quartierentwicklung sprechen für ein Hallenband am Standort des Musical-Theaters? Inwiefern unterscheiden sich diese Kriterien vom Standort Klybeckareal oder einem anderen Standort? Welche Entscheidungskriterien im Kontext der Stadt- und Quartierentwicklung sprechen für das Weiterführen des Betriebs eines Musical-Theaters am aktuellen Standort?

 

5. Wie gestalten sich die Verkehrsanschlüsse, resp. die Mobilitätskonzepte bei den drei vorgeschlagenen Varianten? Ist dabei insbesondere das Anreisevolumen mit Kleinbussen und Individualverkehr bei Schwimmwettkämpfen berücksichtigt?

 

6. Kann sich der Kanton Basel-Landschaft am Bau einer neuen Schwimmhalle finanziell beteiligen? Ist das standortabhängig?

 

Kontakte:

 

Johannes Sieber

079 210 37 76

move@johannes-sieber.ch

 

 

Christoph Hochuli

079 434 27 27

christoph.hochuli@livenet.ch

 

 

 

Foto-Quelle: Wassermann & Company AG