Samstag, 1. April 2023

Newsletter vom 23. Februar 2023

Grossratssitzung vom 8. und 15. Februar 2023 Die Grossratssitzung vom 8. Februar tagte das erste Mal unter dem neuen Grossratspräsidenten Bülent Pekerman. Die eindrückliche Antrittsrede ist online auf der Seite des Grossen Rates abrufbar unter: https://grosserrat.bs.ch/. Das Parlament debattierte anschliessend über verschiedene Modernisierungs- und Effizienzmassnahmen, die das Ratsbüro vorgeschlagen hat. Wir haben in der teilweise intensiven Debatte liberale Positionen und Massnahmen für die Vereinbarkeit von Verpflichtungen im Milizparlament, Beruf, Familie und Privatleben vertreten und begrüssen, dass zwei Massnahmen, die wir mit auf den Weg gebracht haben, nun im Parlament Einzug gehalten haben: die digitale Teilnahme bei Abwesenheiten und die Regelung bei Schwangerschaft und Mutterschaft. Hier die Vorstösse zum Nachlesen: https://grosserrat.bs.ch/dokumente/100388/000000388858.pdf https://grosserrat.bs.ch/dokumente/100388/000000388858.pdf Von den weiteren Berichten bzw. Vorstössen, die im Grossen Rat behandelt wurden, haben wir vier herausgepickt:

Fit durch Weiterbildungsgutscheine
Die Lebens- und Arbeitswelt ist laufend im Wandel und Weiterbildungen ermöglichen der Bevölkerung im arbeitsfähigen Alter, mit den Veränderungen Schritt zu halten. Davon profitiert die ganze Gesellschaft, denn damit steht mehr qualifiziertes Fachpersonal zur Verfügung und mehr und bessere Jobs schlagen sich wiederum in höheren Steuereinnahmen nieder. Ausserdem werden die Sozialsysteme entlastet, denn es fallen weniger Sozialbeiträge an. Doch wie könnte ein niederschwelliger Zugang zu Weiterbildungen aussehen? Gerade für Personen, die bildungsfern sind oder über ein geringes Einkommen verfügen stellt eine Weiterbildung eine grosse Hürde dar.
Grossrätin Sandra Bothe hat in einem Vorstoss vom Mai 2021 die Regierung aufgefordert, auch für Basel ein einkommensabhängiges, niederschwelliges Anreizsystem beispielsweise mittels Weiterbildungsgutscheinen zu prüfen und darüber zu berichten. Vorbild ist Genf, wo man solche Gutscheine eingeführt hat. Die Antwort der Regierung überzeugte aber nicht und das Parlament folgte an der vergangenen Grossratssitzung den Argumenten von Sandra Bothe, die Forderung nach einer sorgfältigen Prüfung stehen zu lassen. Im Weiteren reicht sie im Januar eine Motion ein, die die Regelung der Weiterbildungsbeiträge gesetzlich verankern soll, was ein Novum wäre, denn bisher kennt man lediglich eine Regelung der Ausbildungsbeiträge. Solch ein potentielles Gesetz sähe  u.a. vor, dass volljährige Einwohner:innen in Basel-Stadt bei ihrer Weiterbildung unterstützt werden könnten. Wichtig wäre, dass der Zugang niederschwellig ist (z.B. Gutscheine), sich die finanziellen Beiträge nach Einkommen und Vermögen richten und ein besonderer Fokus auf den Lehrabgänger:innen liegt. Das Parlament wird über den Vorstoss in der März-Sitzung abstimmen. 

Hier die Vorstösse  zum Nachlesen:
https://grosserrat.bs.ch/dokumente/100394/000000394107.pdf
https://grosserrat.bs.ch/dokumente/100403/000000403935.pdf

Mehr zum Thema im Blog von Sandra Bothe:
https://www.sandra-bothe.ch/
 
Kontakt: Sandra Bothe-Wenk
s.bothe@sunrise.ch
079 406 00 59 


Das Männerbüro Region Basel bekommt erstmal Finanzhilfe vom Kanton 
Das Männerbüro wurde vor 25 Jahren als Gewaltberatung gegründet, hat sich aber mittlerweile zu einer Beratungsstelle für Männer in schwierigen Situationen entwickelt. Heute berät sie zu einer Vielzahl vonThemen aus verschiedensten Lebensbereichen. Zur Zeit befindet sich das Männerbüro in einem Professionalisierungsprozess mit dem Ziel, die Institution zu einer regionale Anlauf- und Beratungsstelle auszubauen, die fachkompetent und dienstleistungsorientiert arbeitet und Männer aus allen Bevölkerungsgruppen berät. Doch einer solchen Entwicklung steht die finanzielle Situation im Weg. Aus diesem Grund hat das Männerbüro 2021 beim Präsidialamt erstmals ein Gesuch um Finanzhilfe in Form eines Betriebsbeitrags gestellt. Mit einer solchen Leistungsvereinbarung und den finanziellen Mitteln könnte das Männerbüro diesen Professionalisierungrozess weiter beschreiten und durch die enge Verknüpfung mit dem Kanton würde auch die Qualität sichergestellt. Eine etablierte und regional anerkannte Anlauf- und Beratungsstelle ausschliesslich für Männer entspräche ausserdem der Politik der Gleichstellung, wie es Grossrätin Sandra Bothe in ihrem Fraktionsvotum anmerkt „Der Staatsbeitrag ist sinnvoll angelegt und dazu geeignet, ein Gleichgewicht in der Gleichstellungspolitik im Kanton Basel-Stadt herbeizuführen.“ Wir freuen uns sehr, dass das Parlament dem Bericht der Bildungs- und Kulturkommission gefolgt ist und sich für die Finanzhilfe ausgesprochen hat.  

Hier der Vorstoss zum Nachlesen: 
https://grosserrat.bs.ch/dokumente/100403/000000403865.pdf

Mehr zum Thema im Blog von Sandra Bothe:
https://www.sandra-bothe.ch/maennerbuero-region-basel/
 
Kontakt: Sandra Bothe-Wenk
s.bothe@sunrise.ch
079 406 00 59 



Was sind ideale gesetzliche Rahmenbedingungen für die Wohnbau- und Gewerberaumentwicklung auf Transformationsarealen?
 
Die steigenden Mietpreise in Basel-Stadt belasten Privatpersonen aber auch Klein- oder Kleinstbetriebe. Frei verfügbares Bauland im Kanton ist ausserdem nur begrenzt vorhanden. Daher macht es Sinn, Transformationsareale zu nutzen für neuen und durchmischten Wohnraum, denn dies würde helfen, den Nachfragedruck zu senken und der Mietpreisspirale entgegenzuwirken. Es besteht aber die Sorge, dass dann hochpreisiger Wohnraum entsteht, der für viele Haushalte nicht erschwinglich wäre. Dies verhindern möchte die Initiative „Basel baut Zukunft“, die u.a. gesetzlich festzurren möchte, dass mindestens 50 Prozent des Gesamtbestandes der nutzbaren Bruttogeschossfläche dauerhaft in Kostenmiete vermietet wird, was heisst, dass die Miete nicht die Kosten des vermieteten Wohnraums überschreiten darf. Das klingt gut, wenn es Investor:innen gäbe, die solche Areale mit diesen gesetzlichen Rahmenbedingungen wirtschaftlich tragbar entwickeln könnten. Doch ein solch auferlegtes „Renditeverbot“ würde potentielle Investor:innen abschrecken. Sogar Pensionskassen oder Stiftungen, die nach Reglement ihre Gelder mit der Notwendigkeit einer gewissen Mindestrendite anlegen müssen, scheiden aus. So verlautet die Christoph Merian Stiftung, die ihr Engagement aus der bescheidenen Rendite ihrer Immobilien finanziert, dass wegen der ausbleibenden Einnahmen kein Geld an Förderprojekte fliessen könnte und so eine Investition keinen Sinn mache. Die Annahme der Initiative „Basel baut Zukunft“ könnte im schlimmsten Fall eine Transformation solcher Areale verunmöglichen. 
Die Regierung arbeitet deshalb einen Gegenvorschlag aus, der bessere gesetzliche Rahmenbedingungen für Wohnbau- und Gewerberaumentwicklung auf Transformationsarealen schaffen soll als die Initiative. Auch wir Grünliberale wünschen und fordern, dass unser Kanton über genügend bezahlbaren Wohn- und Gewerberaum verfügt. In diesem Zusammenhang möchte unser Fraktionspräsident David Wüest-Rudin in Form einer Interpellation von der Regierung wissen, wie in einem solchen Gegenvorschlag das Konzept des preisgünstigen Wohnungsbaus, der Kostenmiete und der Kompensationen eingebaut werden könnte. Ausserdem betont Wüest-Rudin im Fraktionsvotum, dass der bezahlbare Wohnraum auch denjenigen Bevölkerungsgruppen zu Gute kommen soll, die diesen auch wirklich brauchen und sich höhere Mieten nicht leisten können. 
 
Hier der Vorstoss zum Nachlesen: 
https://grosserrat.bs.ch/dokumente/100404/000000404013.pdf
 
Kontakt: David Wüest-Rudin
mailto:david.wueest@grunliberale.ch
079 448 12 44
 

Die Regierung soll einen Klimaaktionsplan bis Ende 2023 erstellen, der konkrete Massnahmen aufzeigt zur Erreichung von Netto-Null bis 2037
Im November 2022 hat die Basler Stimmbevölkerung den Gegenvorschlag zur Klimagerechtigkeitsinitiative deutlich angenommen. Damit steht der Kanton in der Pflicht, den CO2-Ausstoss bis 2037 in allen Sektoren im Rahmen seiner Kompetenzen auf Netto-Null zu senken. Rasches Handeln ist deshalb gefragt, denn dieses Ziel bis 2037 zu erreichen ist zwar realistisch, erfordert aber ein zügiges Vorgehen. Aus diesem Grund haben die Grünliberalen eine Motion mit auf den Weg gebracht, die die Regierung dazu verpflichtet, bis Ende 2023/2024/2025 eine Klimastrategie mit einem konkreten Massnahmenkatalog auszuarbeiten: Bis Ende 2023 wird ein Klimaaktionsplan mit Massnahmenkatalog erarbeitet und vorgelegt, welcher für die drei Sektoren Gebäude/Energie, Industrie und Verkehr Massnahmen zur Erreichung des Netto–Null Zieles aufzeigt und aufgleist. Bis Ende 2024 wird der Massnahmenkatalog des Klimaaktionsplans mit Massnahmen in alle weiteren Sektoren wie Konsum, Ernährung, Finanzen, Industrie, Gewerbe, Dienstleistungen, IT und anderen ergänzt. 
Die Motion bringt damit mehr Verbindlichkeit in die Umsetzung des Gegenvorschlags, soll aber auch eine Signalwirkung haben, wie unser Grossrat Tobias Christ im Votum hervorhebt: „ Wir setzen als Parlament und wir als Grosser Rat ein Zeichen und stärken der Regierung den Rücken.“ Wir begrüssen es deshalb, dass das Parlament diese Motion unterstützt und an die Regierung überwiesen hat. 
 
Hier der Vorstoss zum Nachlesen: 
https://grosserrat.bs.ch/dokumente/100403/000000403505.pdf

Kontakt: Tobias Christ
tobias.christ@gmail.com
Telefon: 076 558 18 62

 
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