Mittwoch, 26. April 2023

Schriftliche Anfrage betreffend Schaffung eines Musikschulgesetzes

Es ist unbestritten, dass musikalische Bildung sich positiv auf die persönliche Entwicklung und die Kognition auswirkt. Sie erschliesst den Lernenden Emotionalität und vermittelt im gemeinschaftlichen Musizieren soziale Kompetenz. Das Erlebnis des gemeinsamen Musizierens ist oftmals lebenslang präend und führt zu einem hohen Engagement von Laien in Chören und Musikvereinen.

In einem 2012 veröffentlichten Leitbild zur Musikalischen Bildung haben der Verband Musikschulen Schweiz und der Verband Schweizer Schulmusik als Vision festgehalten, dass alle Kinder und Jugendlichen Zugang zu musikalischer Bildung haben, unabhängig von ihrem soziokulturellen Hintergrund und ihren individuellen Lernvoraussetzungen und zu finanziell tragbaren Bedingungen. Die musikalische Weiterbildung reicht über das Kindes- und Jugendalter hinaus und hat eine Wichtigkeit für alle Altersstufen der Bevölkerung. Dies wird mit der kantonalen Förderung massgeblich ermöglicht.

Die Bedeutung der musikalischen Bildung hat der Regierungsrat unter anderm auch in der Beantwortung der «Schriftliche Anfrage Johannes Sieber betreffend der Förderpraxis für die Musik (22.5364)» festgehalten.

Angesichts der Bedeutung der musikalischen Bildung ist es erstaunlich, dass er Kanton Basel-Stadt kein Musikschulgesetz hat, das im erziehungspolitischen Umfeld Rechtssicherheit schafft.

Vor diesem Hintergrund bitte ich den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie wird das Angebot der musikalischen Bildung in Basel-Stadt heutet sichergestellt?

  2. Wie sind die Verhältnisse zwischen Kanton und Leistungsträgerorganisationen im Bereich musikalische Bildung heute geregelt? Sind diese Regelungen einheitlich oder bestehen Unterschiede bei den Rahmenbedingungen je Organisation?

  3. Sind beispielsweise Herausforderungen wie der Teuerungsausgleiches oder die Behandlung von Wartelisten schulpflichtiger Kinder und Jugendliche einheitlich geregelt?

  4. Ist es korrekt, dass heute aufgrund fehlender Staatsausgleichmechanismen die Stundenzahl (Angebot) reduziert und die Semestergebühren (Preise) erhöht werden müssen? Falls ja: wie wird dieser Entwicklung entgegengewirkt? Liegt dem Erziehungsdepartement eine Übersicht über die Entwicklung vor?

  5. Wie viele Kantone in der Schweiz haben ein Musikschulgesetz verabschiedet?

  6. Ist der Regierungsrat nicht auch der Ansicht, dass es sowohl für die Regierung wie auch für die Leistungsträgerorganisationen sinnvoll wäre, im erziehungspolitischen Umfeld mit einem Musikschulgesetz Rechtssicherheit zu schaffen? Falls nein, warum nicht?

  7. Welches sind die Vorteile der aktuellen Situation gegenüber einem Musikschulgesetz? Johannes Sieber