Mittwoch, 17. November 2021

Anzug betreffend übermässige Vermehrung von Freigängerkatzen / Tierwohl für Streunerkatzen

Katzen sind herzig und nebst Hunden die beliebtesten Haustiere. Sie sind Sympathieträgerinnen und verhelfen - insbesondere auch in Covid-19-Zeiten - manch einsamem oder gestresstem Menschen zu mehr Lebensfreude und Wohlbefinden. Aber sie können sich, falls nicht kontrolliert, rasant vermehren und schaden so als erfolgreiche Jägerinnen zunehmend auch der Biodiversität (Vögel, Reptilien). In der Schweiz gibt es aktuell über 1,7 Millionen gehaltene Katzen. Zusätzlich zu diesen leben hierzulande gemäss Schätzungen 100’000 bis 300'000 streunende und sich damit unkontrolliert vermehrende Tiere, verursacht zu einem grossen Teil auch durch gehaltene Katzen mit Freigang.

Bildquelle: VTG Tiergesundheit

 

Die unkontrollierte Vermehrung führt zu viel Leid bei den herrenlosen Tieren, die oftmals krank und unterernährt sind. Wenn es nicht mehr passt, landen zudem nicht mehr erwünschte Katzen bzw. unerwünschte Jungkatzen häufig in völlig ausgelasteten Tierheimen oder werden illegal qualvoll getötet (Hochrechnungen gehen davon aus, dass rund 100’000 Katzen pro Jahr in der Schweiz getötet werden, weil sie unerwünscht sind), so sie denn nicht ohnehin draussen bereits an Krankheit und/oder Unterernährung gestorben sind. Ausserdem führen gerade im urbanen Bereich zu viele Katzen auf zu kleinem Raum zu Revierkämpfen dieser grundsätzlichen Einzelgängerinnen und (nicht nur dadurch) zu grossen Stresssituationen, verbunden mit einem hohen Verletzungsrisiko.
 

Eine der Hauptursachen für die Streunerpopulationen im urbanen Raum liegt darin, dass zu viele Freigängerkatzen von Privathaushalten, die sich in Basel etwa in Schrebergärten und auf Industriearealen aufhalten, nicht kastriert sind. Diese sorgen in der Folge zusammen mit herrenlosen, unkastrierten Tieren, die zum Teil auch von umliegenden ländlichen Gebieten zuwandern können, ständig für weiteren Nachwuchs.
 

Das zielführendste und tiergerechteste Mittel gegen die stetig steigende Katzenpopulation wäre folglich eine Kastrationspflicht für Freigängerkatzen. Eine solche hätte einen direkten und nachhaltigen Einfluss auf die Streunerpopulation. Zwar werden in der Schweiz schon heute Haltende von Freigängerkatzen dazu aufgefordert, ihre Tiere zu kastrieren. Dies geschieht jedoch freiwillig nicht ausreichend, weswegen eine deutliche Auswirkung auf die Katzenpopulation bisher ausgeblieben ist. Tierschutzorganisationen sammeln auch in Basel - in Absprache mit und bewilligt vom kantonalen Veterinäramt - regelmässig streunende Katzen zwecks Kastration und medizinischer Versorgung ein.
 

Zwar sieht der sehr allgemein gehaltene Art. 25 Abs. 4 der eidgenössischen Tierschutzverordnung (TSchV, SR 455.1) vor, dass Tierhaltende die zumutbaren Massnahmen treffen müssen, um zu verhindern, dass sich die Tiere übermässig vermehren. Trotzdem findet gerade bei Katzen keine angemessene Populationskontrolle statt, da die wirkungsvolle Umsetzung von zumutbaren Massnahmen bislang weder auf nationaler noch auf kantonaler Ebene präzisiert, geschweige denn kontrolliert wird. Entsprechend schreibt der Bundesrat in seiner Antwort auf einen analogen nationalen Vorstoss (Motion 18.4119), dass angesichts der föderalen Aufgabenteilung allfällige Kastrationskampagnen in die Kompetenz der Kantone fallen würden.

 

Um vor diesem Hintergrund das bestehende Tierleid wirkungsvoll und v.a. nachhaltig zu vermindern, bitten wir den Regierungsrat zu prüfen und zu berichten,

 

  • wie sich die Lage im Kanton Basel-Stadt gestaltet (unter Beizug der betreffenden Tierschutzorganisationen und, bei Vorhandensein entsprechender Daten, im Vergleich zu anderen Kantonen);
     

  • ob der Regierungsrat aufgrund der entsprechenden Analyse die Einführung einer Kastrationspflicht für Freigängerkatzen als sinnvolle Massnahme zur Eindämmung des ständigen Nachwuchses von Streunerkatzen befürwortet und bereit ist, diese einzuführen;
     

  • ob die übermässige Vermehrung von Katzen zusätzlich mit einer Chip-Pflicht für gehaltene (Freigänger)katzen eingedämmt werden soll (Kontrollinstrument);
     

  • ob andere (zusätzliche) Massnahmen für eine wirksame Populationskontrolle geeignet(er) sind (z.B, Aufklärungskampagne, Anreizsysteme);
     

  • ob in Präzisierung des Bundesrechts die kantonale Tierschutzverordnung (SG 365.500) alle diese Massnahmen zulässt bzw. welche Vorkehrungen getroffen werden müssen, um diese umzusetzen.

 

Claudia Baumgartner, Sandra Bothe, Felix Wehrli, Lea Wirz, Roger Stalder, Lukas Faesch, Jenny Schweizer, Bülent Pekerman, Jeremy Stephenson, Andrea Elisabeth Knellwolf, Brigitte Kühne, Raphael Fuhrer, Christoph Hochuli, Raffaela Hanauer, Niggi Daniel Rechsteiner, Toya Krummenacher, Alex Ebi, André Auderset