Donnerstag, 13. April 2023

Schriftliche Anfrage betreffend geschlechtsspezifische Prävention gegen physische Gewalt

Medien berichten zunehmend von Ausschreitungen mit physischer Gewalt im Kanton Basel-Stadt. Diese findet nicht nur häufiger statt, sie wird auch brutaler. Jüngst forderte eine Auseinandersetzung zwischen Besuchern und Sicherheitskräften eines Fussballspiels vier schwer- und mittelschwer verletzte Personen. Auch bei Demonstrationen ist Gewalt zunehmend ein Thema. Mit Schutzmaterial ausgerüstete Demonstrierende suchen aktiv die Konfrontation mit der Polizei. Es finden Strassenschlachten statt.

Gemäss Bundesamt für Statistik wurden im letzten Jahr schweizweit so viele Gewaltdelikte registriert wie noch nie seit der Einführung der Kriminalstatistik im Jahr 2009. Unter anderem kam es häufiger zu schweren Körperverletzungen. Die Stadt Basel spielt bei diesem Aufwärtstrend der Statistik eine bedeutende Rolle: Wir stehen an der unrühmlichen Spitze der 25 grössten Schweizer Städte.

Gemäss Bundesamt für Statistik wurden im Jahr 2022 schweizweit total 22'723 Gewaltstraftaten von Personen verübt, die im Personenstandsregister mit männlichem Geschlechtseintrag aufgeführt sind. Personen mit weiblichem Geschlechtseintrag verübten mit 5'523 Gewaltstraftaten rund einen Viertel davon (https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/kriminalitaet- strafrecht/polizei/gewalt.assetdetail.24405475.html).

In diesem Zusammenhang stelle ich der Regierung folgende Fragen:

  1. Wie erklärt sich die Regierung die ungleiche Verteilung der Gewaltstraftaten auf die zwei möglichen amtlichen Geschlechtseinträge «männlich» und «weiblich»?

  2. Inwiefern werden Persönlichkeitsmerkmale wie sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität in der erwähnten Statistik berücksichtigt?

  3. Wie begegnet der Regierungsrat der Zunahme der Gewaltstraftaten und der oben beschriebenen Gewaltbereitschaft, namentlich an Demonstrationen und an Fussballspielen?

  4. Bei der Kantonspolizei können verschiedene Angebote zur Gewaltprävention in Anspruch genommen werden. Inwiefern findet Gewaltprävention proaktiv und systematisch statt? Namentlich im Lehrplan der Volksschule, an Gewerbe- und Hochschulen? Ist Gewaltprävention ein Teil der Leistungsvereinbarung mit der Jugendarbeit?

  5. Inwiefern wird diese Gewaltprävention geschlechtsspezifisch geleistet? Finden Programme statt, die sich explizit an Personen mit männlichem Geschlechtseintrag richten? Wie unterscheidet sich diese von der allgemeinen Gewaltprävention?

  6. Inwiefern versteht es der Regierungsrat als Aufgabe der kantonalen Gleichstellungsarbeit, dass Personen mit männlichem Geschlechtseintrag im Umgang mit Konflikten spezifisch geschult und zur kooperativen und mündigen Kommunikation befähigt werden?

  7. Ist der Regierungsrat der Meinung, die aktuellen Bemühungen sind ausreichend?    

Johannes Sieber