Mittwoch, 15. Mai 2019

Motion betreffend einer finanziellen Belastung des C02-Ausstosses des Flugverkehrs am Euroairport via Flughafentaxe

Am 20. Februar 2019 hat der Grosse Rat die Resolution zum Klimanotstand verabschiedet. Ein Verursacher von klimaschädlichen Gasen ist der stark wachsende Flugverkehr. Eine Möglichkeit der Reduktion bzw. Eindämmung wird in Anreizen über den Preis gesehen. Fliegen ist heute sehr billig, der Flugverkehr trägt seine externen Kosten nicht und ist von praktisch allen Abgaben befreit, es besteht bei weitem keine Kostenparität mit anderen Verkehrsträgern, insbesondere dem Zug. Eine finanzielle Belastung von Flugbenzin wird deshalb aktuell auf Bundesebene diskutiert.

Basel-Stadt ist mit der Beteiligung am Euroairport Basel/Mulhouse EAP (Minderheitsaktionär) direkt am Flugverkehr beteiligt. Das ist auch richtig so: Für die regionale Wirtschaft ist die Anbindung an einen gut vernetzten Flughafen wichtig. Ein kantonaler Handlungsspielraum für C02-Anreize im Flugverkehr besteht in der Gestaltung der Flughafentaxen, welche den Airlines zur Nutzung des Flughafens verrechnet werden. In diese können Elemente mit Lenkungswirkung eingebaut werden. Solche sind auch breit bekannt, der EAP zum Beispiel verrechnet nach Lärmbelastung abgestufte Gebühren. Der Flughafen Zürich Kloten kennt verschiedene Lenkungselemente in seiner Gebührenstruktur.

 

Die Motionäre möchten erreichen, dass «Unser» Flughafen (den der Kanton Basel-Stadt natürlich mit anderen Eignern «teilt») seine Gebühren so gestaltet, dass der C02-Ausstoss des Flugverkehrs belastet wird, damit für die Fluggäste ein preisliches Signal spürbar wird, dass Fliegen eine klimaschädliche Mobilitätsform ist. Zur preislichen Bewertung des C02- Ausstosses könnte sich der EAP an bestehende Preiswertungen von Organisationen wie myclimate oder anderen anlehnen. Da der Typ sowie die Herkunft und damit die Flugdistanz des landenden Flugzeugs bekannt sind, ist entsprechend auch der durchschnittliche C02- Ausstoss berechenbar und taxierbar.

 

Der Regierungsrat wird entsprechend beauftragt

 

  • - sich verbindlich in den Gremien des EAP und auf allen sonstigen verfügbaren Wegen konsequent für die Einführung einer C02-Gebühr für Flugzeuge/den Flugverkehr entweder als eigenständige Gebühr oder als Teil der bestehenden Flughafentaxen einzusetzen.

 

  • - Er soll dabei prüfen lassen, ob die Gebühr so ausgestaltet werden kann, dass Kurzstreckenflüge proportional stärker belastet werden können.

 

  • - Er soll dabei prüfen lassen, ob die generierten zusätzlichen Einnahmen der C02- Kompensation oder anderweitigem Klimaschutz zu Gute kommen könnten.

 

  • - Der Regierungsrat berichtet über seine fortgesetzten Bemühungen.

 

David Wüest-Rudin, Katja Christ