Donnerstag, 17. Januar 2019

Anzug zur Vorlage eines Kompromisses betreffend die Parkkartengebühren und Förderung der Nutzung von Tiefgaragen in der UVEK-Beratung

Die beschlossene Erhöhung der Parkkartenpreise vom Regierungsrat wurde in der Basler Bevölkerung kontrovers aufgenommen. Deshalb schlagen die Grünliberalen Basel-Stadt einen Kompromiss vor und haben einen entsprechenden Vorstoss eingereicht: Der Mehrertrag der Preiserhöhung soll direkt den Autofahrenden in den Quartieren zugutekommen, die ihr Auto in einer Tiefgarage parken. Dadurch wird ein sofortiger Anreiz geschaffen, zukünftig das Auto anstatt auf einem Allmend-Parkplatz in einer Tiefgarage zu parken.

Der Regierungsrat hat zur Eindämmung der überhöhten Nachfrage per Verordnung die Erhöhung der Gebühren für das Parkieren von Autos auf Allmend von heute 140 Franken auf neu 284.- pro Jahr beschlossen. Zugleich möchte er mit gesetzlichen Änderungen die Erstellung von privaten unterirdischen Quartierparkings fördern. Damit wird der Fehlanreiz adressiert, dass heute das Parkieren auf Allmend weit über zehnfach günstiger ist als das Parkieren in einer privaten Quartiertiefgarage. Die Beratung der Gesetzesänderungen liegen derzeit bei der UVEK.

 

Gegen die Erhöhung der Gebühren für die Allmend-Auto-Parkkarten hat sich im Grossen Rat Widerstand erhoben. Die Motion Haller und Konsorten, welche auf eine Erhöhung gänzlich verzichten wollte, wurde jedoch nicht an den Regierungsrat überwiesen. Die Motion Thüring und Konsorten, welche die Erhöhung für Quartierbewohner moderater und für Pendler höher ausgestalten wollte, wurde insbesondere wegen den vier Gratisbesucherparkkarten ebenfalls abgelehnt.

 

Daneben steht die Volksinitiative «Parkieren für alle Verkehrsteilnehmer» vor der Abstimmung, deren Hauptanliegen eine Sicherung der bestehenden oberirdischen Allmend-Autoparkplätze (Kompensation innerhalb 200 Metern) bzw. gar eine Erhöhung von deren Anzahl vorsieht (nach Möglichkeit genügend Parkflächen). Die UVEK hat die Initiative beraten und schlägt sie mehrheitlich zur Ablehnung vor, während eine Minderheit eine Annahme empfiehlt. Ein Kompromiss/Gegenvorschlag ist bisher leider nicht zustande gekommen.

 

Die UVEK wartet gemäss ihrem Bericht mit der Beratung der Gesetzesänderungen betreffend Parkkarten und Quartierparkings zu, bis die Abstimmung der Volksinitiative durchgeführt und das Resultat bekannt ist. Dies bietet Spielraum für eine Gesamtbetrachtung und Kompromisslösungen in der Frage des Parkangebotes und der Gebühren für die Parkkarten.

 

Die Erhöhung der Parkkartengebühren und das Fördern des Parkierens in unterirdischen privaten Parkings sind als zusammengehörende Massnahmen zu sehen. Die Anzugstellenden unterstützen die Stossrichtung, dass eine Entlastung der Nutzung der Parkplätze auf Allmend erreicht werden soll und damit ärgerlicher Suchverkehr für Quartieranwohner und Parkierungsschwierigkeiten des Gewerbes reduziert werden sollen. Auch die Stossrichtung einer Verlagerung in private unterirdische Parkings ist grundsätzlich richtig. Der Ansatz über eine Anreizsteuerung via Preis scheint ebenfalls richtig.

 

Die Anzugstellenden stossen sich jedoch daran, dass zuerst eine Verdopplung der Parkkartengebühren vorgenommen wird, bevor in den problembelasteten Quartieren der Nutzen eines erweiterten Angebots an Quartierparkings sichergestellt ist. Die erhöhten Einnahmen kommen auch nicht direkt, sondern höchstens indirekt der autofahrenden Quartierbevölkerung zugute. Statt einer Objektförderung (Förderung des Baus von Quartierparkings) wäre eine Subjektförderung (Direktzahlung von Beiträgen an Nutzer von Tiefgaragen) für die Betroffenen direkt spürbar, also ein direkter Anreiz, und auch sofort machbar. Damit würden sich auch Quartiere mit weniger Parkierdruck solidarisch zeigen mit jenen mit hohem Parkierdruck. Der Erhöhung der Parkkartengebühr würde ein direkter Nutzen für Autofahrende in den Quartieren gegenüberstehen, so wäre sie besser akzeptierbar.

 

Der Regierungsrat wird beauftragt, in die Beratungen der UVEK des ihr am 5. Dezember überwiesenen Ratschlags «Künftige Parkierungspolitik. Ratschlag zur Anpassung des Umweltschutzgesetzes und von § 74 des Bau-  und Planungsgesetzes (…)» mit Nummern 18.1410.01 / 16.5366.03 einen Vorschlag einzubringen, der im Gesetz vorsieht, dass aus den erhöhten Einnahmen der Parkkarten (sowohl für Quartierbewohner/-innen sowie für Auswärtige) an jene Autobesitzenden, welche ihr Auto in einem unterirdischen Parking abstellen, direkt Beiträge an die Mietkosten ihrer unterirdischen Parkplätze geleistet werden und damit ein direkt sichtbarer Anreiz zur Verlagerung geschaffen wird. Über die Erfüllung des Anzugs kann im Rahmen des UVEK-Berichts berichtet werden.

 

David Wüest-Rudin, Grossrat glp Basel-Stadt
Aeneas Wanner, Grossrat glp Basel-Stadt