Donnerstag, 23. März 2023

Motion zu Pilotprojekten für Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch (ZEV) über das öffentliche Netz (virtuelle ZEV)

Der von einer Photovoltaikanlage (PVA) produzierte Strom ist heute bereits günstiger als vom Netzbetreiber abgekaufter Strom. Das Verkaufen von überschüssigem Strom an den Netzbetreiber ist hingegen in der Regel wenig rentabel. Aus diesem Grund lassen sich Investitionen in PVA, Batteriespeicher und Dachsanierungen am einfachsten und am schnellsten amortisieren, indem man einen möglichst grossen Anteil des produzierten Stroms selbst verbraucht.

Das Instrument des Zusammenschlusses zum Eigenverbrauch (ZEV) erlaubt, dass sich mehrere Parteien zu einer Produktions- und Verbrauchsgemeinschaft zusammenschliessen. Dadurch können Produktions- und Verbrauchsspitzen der Teilnehmenden abgefedert und somit der Anteil des selbst verbrauchten Stroms erhöht werden. PVA können mit ZEV innerhalb der halben Lebensdauer oder noch schneller amortisiert werden, je nach Leistung. Verbrauch und weitere Rahmenbedingungen des jeweiligen ZEV - je grosser der ZEV, desto rentabler.

 

Die heutige Rechtslage (Eidg. EnG, Eidg. EnV zum EnG) schränkt unverständlicherweise den nachträglichen Aufbau von Eigenverbrauchsoptimierungen für bestehende Liegenschaften und vor allem für bestehende Häusergruppen ein, indem ein ZEV nur einen einzigen Übergabepunkt / Hausanschluss (HAK) zum Grundversorger (EVU) haben darf. In Bestandesbauten hat jedoch meist jedes Gebäude einen eigenen Hausanschluss. Wollen sich mehrere Gebäude zu einem ZEV zusammenschliessen, müssen erst mit grossem finanziellen Aufwand die Leitungen zusammengeführt und ein gemeinsamer Hausanschluss/Übergabepunkt installiert werden. Zahlreiche, eigentlich sinnvolle ZEV-Projekte werden dadurch verhindert: oder unnötig verteuert. Technisch ist es nämlich problemlos möglich, mehrere Gebäude mit jeweils eigenem Hausanschluss mittels Smart Metern zu einem ZEV zu verbinden, einem sogenannten virtuellen ZEV. In Bundesbern zeichnet sich ab, dass solche virtuelle ZEV über das öffentliche Netz mit der übernächsten Revision der EnV möglich werden. Diese wird aber frühestens 2025 in Kraft treten. Wir finden: So lange darf Basel-Stadt nicht warten.

 

In anderen Kantonen wurden mittels Ausnahmegenehmigungen der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (EICom) bereits Pilotprojekte für virtuelle ZEV umgesetzt, z.B. das Quartierstrom-Konzept in Walenstadt SG oder EKZ OrtsNetz in Winkel ZH.

 

Die Unterzeichnenden fordern den Regierungsrat dazu auf, sich bei der Elcom dafür einzusetzen, dass auch in unserem Kanton ein oder mehrere solcher Pilotprojekte umgesetzt werden.

 

Bei der Umsetzung muss darauf geachtet werden, dass mindestens wie bei anderen ZEV auch ab einem Stromverbrauch von mehr als 100 MWh pro Jahr der Zugang zum freien Strommarkt offen ist (vgl. Art. 18 Abs. 2 EnG i.V.m. Art. 6 Abs. 2 und 6 StromVG e contrario) und dass die IWB den ZEV faire Netznutzungskosten gewährt.

 

Niggi Daniel Rechsteiner, Brigitte Kühne, Brigitte Gysin, Christian von Wartburg, Sandra Bothe, Daniel Sägesser, Olivier Battaglia, David Wüest-Rudin, Raphael Fuhrer, Mahir Kabakci, Beat Braun, Tobias Christ, Oliver Thommen, Balz Herter