Es reicht! Keine weiteren Schnellschüsse bei der Regulierung der öffentlichen Schule im Kanton Basel-Stadt
Die Grünliberalen Basel-Stadt konnten am 26. September 2018 die Schul-Petition der Petitionskommission des Grossen Rates übergeben, nachdem das Erziehungsdepartement Mitte Mai 2018 die Anpassung der Schullaufbahnverordnung beschlossen hatte. Dieser Entscheid folgte trotz Widerstand von Eltern und Lehrpersonen. Deshalb sagen die glp deutlich „Es reicht!" und fordern vom Regierungsrat Conradin Cramer, die Massnahme zur Senkung der Gymnasialquote zu überdenken.
Was wir mit unserer Schul-Petition erreichen wollen:
Das Erziehungsdepartement Basel-Stadt hat Mitte Mai 2018 Anpassungen der Schullaufbahnverordnung beschlossen. Der Erziehungsrat folgte dem Entscheid trotz Widerstand von Eltern und Lehrpersonen. Die Grünliberalen Basel-Stadt sagen deutlich: Es reicht! Wir wollen keine weiteren Schnellschüsse bei der Regulierung der öffentlichen Schule. Aus diesem Grund starten die Grünliberalen heute die Petition mit der Forderung, die Massnahmen zur Senkung der Gymnasialquote neu zu überdenken.
Mit der gesetzlichen Anpassung von § 55 der Schullaufverordnung des Kantons Basel-Stadt, soll per sofort neu das Zeugnis des 1. Semesters der 6. Primarschulklasse entscheidend für die Einteilung in die Leistungszüge der Sekundarschule sein, eine allfällige Leistungssteigerung im 2. Semester bleibt wirkungslos, während ein Leistungsabfall sich negativ auf die Zuteilung auswirkt. Die dafür entscheidenden Schulnoten müssen somit innerhalb von 4 Monaten geschrieben werden, mindestens 3 Noten pro Fach sind Pflicht.
Der Unterricht im 2. Semester der 6. Primarschule ist dann geprägt von:
- der einen Hälfte der Kinder, die motivationslos die Zeit bis zum Primarschulende absitzt, da sie ihr Ziel (E-Zug oder P-Zug) im 1. Semester knapp verpasst hat und dies trotz guter Leistungen im 2. Semester nicht mehr beeinflussen kann.
- und der anderen Hälfte der Kinder, die im 2. Semester unter dem Druck steht, ihr Leistungsniveau des 1. Semesters zu bestätigen.
Der Übertritt von der Primarschule in den E- Zug resp. den P-Zug der Sekundarschule soll damit erschwert werden mit dem Ziel, frühzeitig auf eine zu hohe Gymnasialquote einzuwirken. Nachdem bereits früher erste Massnahmen zur Regulierung der Gymnasialquote auf der Sekundarschule beschlossen wurden (doppelte Kompensation ungenügender Noten), darf nun der Klassennotendurchschnitt neu nicht mehr über der Note 5 liegen. . Die Durchlässigkeit zwischen den verschiedenen Zügen der Sekundarschule wird dadurch zusätzlich ausgebremst. Ziel ist es, die diesjährige Gymnasialquote von 45% zu senken.
Folgende Probleme sehen wir dabei:
- Die konkrete Massnahme zur Verschärfung der Übertrittsregelung in den E- respektive P-Zug der Sekundarschule ist nicht durchdacht und bringt neue Probleme mit sich. Die Massnahme muss überdacht werden und sinnvolle, umsetzbare Lösungen müssen diskutiert und breit abgestützt sein.
- Das angestrebte Ziel von höchstens ca. 35% Schüler und Schülerinnen beim Eintritt ins Gymnasium kommt einem Numerus Clausus gleich, ohne dass dies politisch diskutiert und breit abgestützt wäre und ohne, dass diese Einschränkung eine positive Auswirkung auf das Bildungsniveau unserer Kinder hätte.
Die Unterzeichnenden fordern deshalb vom Basler Regierungsrat einen Marschhalt. Allfällige Massnahmen zur Senkung der Gymnasialquote sind neu zu überdenken!
- Wir wollen keinen Schnellschuss bei einer allfälligen Neuregelung zum Übertritt von der Primar- in die Sekundarstufe! Die Motivation und eine allfällige Leistungssteigerung im 2. Semester der Primarschule soll sich nach wie vor lohnen! Allfällige Massnahmen zur Senkung der Gymnasialquote sollen sinnvoll und am richtigen Ort angesetzt sein. § 55 der Schullaufbahnverordnung soll dementsprechend angepasst werden.
- Wir wollen eine politisch breit abgestützte Diskussion über eine allfällig angestrebte Quote am Gymnasium und wie diese allenfalls zu erreichen ist, keinen einseitig diktierten „Numerus Clausus“ ohne positive Auswirkung auf das Bildungsniveau.