Waffenexporte in Bürgerkriegsländer lassen sich mit unserer humanitären Tradition und Neutralität nicht vereinbaren. Leider hat der Ständerat nicht geholfen, dass wir diesen Grundsatz im Gesetz verankern können.
Grundrechte schützen, Sicherheit gewährleisten
Innere Sicherheit
Grundrechte wie die persönliche Freiheit und Unversehrtheit sowie das Eigentum jedes Menschen sind zu schützen. Wo Eigenverantwortung und Anstand versagen, hat der Staat die Aufgabe, diese Grundrechte zu schützen und Vergehen konsequent zu bestrafen. Wir müssen uns aber bewusst sein, dass es in einer freien Gesellschaft keine absolute Sicherheit geben kann. Staatsschutzmassnahmen bedürfen einer gesetzlichen Grundlage und einer wirksamen politischen Kontrolle. Menschen, die sich an unsere Gesetze halten, soll Vertrauen geschenkt und die Privatsphäre garantiert werden.
Armee
Wir anerkennen die Notwendigkeit einer Landesverteidigung in Form einer schlanken und kosteneffizienten Milizarmee. Der Auftrag und die Ausgestaltung der Armee müssen aber an die heute und künftig risikoreichsten Bedrohungen und Gefahren angepasst werden. Zu nennen sind etwa Cyber-Risiken und Terrorismus, der Schutz kritischer Infrastrukturen und subsidiäre Einsätze wie beispielsweise Unterstützungsleistungen bei Umweltkatastrophen zugunsten der Kantone. Ebenfalls zur Aufgabe der Schweizer Armee gehören friedenserhaltende Einsätze im Rahmen eines UNO-Mandats bei Konflikten im Ausland. In Bezug auf die Luftwaffe hat der Luftpolizeidienst Priorität. Weiter befürworten wir eine allgemeine Dienstpflicht anstelle der heutigen Wehrpflicht, bei der Frauen und Männer in Friedenszeiten frei wählen können, in welchem Bereich (Zivilschutz, Zivil-dienst oder Militär) sie Dienst leisten möchten. Wir setzen uns für Dienstmodelle ein, die eine möglichst gute Vereinbarkeit der Dienstpflicht mit Ausbildung, Beruf und Familie ermöglichen.